07.10.2024 - 6.2 Änderung der Friedhofssatzung der Hansestadt Wi...

Beschluss:
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Beschluss:

Die Bürgerschaft beschließt eine Änderung/Ergänzung der 1. Änderungssatzung der Friedhofssatzung der Hansestadt Wismar vom 11.12.2013 vorzunehmen, wonach das Befahren des Friedhofs bis zu den Gräbern für Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen aG erlaubt wird. 

Hierzu wird die Friedhofssatzung wie folgt geändert:

Im § 6 wird unter neu Punkt 6 folgende Ergänzung aufgenommen:

„Von der Hansestadt Wismar werden für das Befahren der Friedhöfe mit dem Personenkraftwagen bis zu den Gräbern, Ausnahmegenehmigungen für Personen vom Verbot nach § 6 Abs. 3 Buchstabe a) erteilt, die im Besitz eines Schwerbehindertenausweises sind, mit welchem eine außergewöhnliche Gehbehinderung (aG) bescheinigt wird.”

 

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Abstimmungsergebnis:

vertagt