26.09.2024 - 12.5 Änderung der Friedhofssatzung der Hansestadt Wi...

Beschluss:
verwiesen
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Wortprotokoll

 

Die Präsidentin informiert, dass TOP 12.5 und TOP 12.6 gemeinsam aufgerufen werden. Die Abstimmung erfolgt getrennt.

 

Begründung: Herr Toni Brüggert

 

Herr Krumpen, als Einreicher der Vorlage VOP/2024/0078 (TOP 12.6) beantragt die Verweisung beider Anträge in den Verwaltungsausschuss.

 

Wortmeldungen: Herr Berkhahn, Herr Toni Brüggert, Herr Beyer, Herr Jantzen, Herr Berkhahn

 

Frau Hagemann, Fraktion Die Linke, beantragt:

  1. die Verlängerung der Sitzung bis 22:30 Uhr
  2. Ende der Diskussion dieser TOPs

 

Es erfolgt die Abstimmung über die Verlägerung der Sitzung bis 22:30 Uhr.

- beschlossen

 

Es erfolgt die Abstimmung über die Beendigung dieser Diskussion.

- beschlossen

 

Es erfolgt die Abstimmung über die Verweisung in den Verwaltungsausschuss.

- verwiesen

 

 

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Beschluss:

Die Bürgerschaft beschließt folgende 2. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der HansestadtWismar vom 11.12.2013 mit Bekanntmachung am: 31.12.2013 sowie Inkrafttreten am: 01.01.2014:

 

Artikel 1 Satzungsänderung:

In §6 wird Folgendes unter Punkt 6 ergänzt:

„Von der Hansestadt Wismar werden für das Befahren der Friedhöfe mit dem Personenkraftwagen bis zu den Gräbern Ausnahmegenehmigungen für Personen vom Verbot nach Abs. 3 Buchstabe a) erteilt, die im Besitz eines Schwerbehindertenausweises sind, mit welchem eine außergewöhnliche Gehbehinderung (aG) bescheinigt wird.“

Artikel 2 Geltungsbestimmung:

Die 2. Änderungssatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

 

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1002598&selfaction=print