26.09.2024 - 12.5 Änderung der Friedhofssatzung der Hansestadt Wi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12.5
- Zusätze:
- CDU-Fraktion
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 26.09.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag aus der Politik öffentlich
- Federführend:
- 1 Büro der Bürgerschaft
- Bearbeiter:
- Büro der Bürgerschaft
- Beschluss:
- verwiesen
Wortprotokoll
Die Präsidentin informiert, dass TOP 12.5 und TOP 12.6 gemeinsam aufgerufen werden. Die Abstimmung erfolgt getrennt.
Begründung: Herr Toni Brüggert
Herr Krumpen, als Einreicher der Vorlage VOP/2024/0078 (TOP 12.6) beantragt die Verweisung beider Anträge in den Verwaltungsausschuss.
Wortmeldungen: Herr Berkhahn, Herr Toni Brüggert, Herr Beyer, Herr Jantzen, Herr Berkhahn
Frau Hagemann, Fraktion Die Linke, beantragt:
- die Verlängerung der Sitzung bis 22:30 Uhr
- Ende der Diskussion dieser TOPs
Es erfolgt die Abstimmung über die Verlägerung der Sitzung bis 22:30 Uhr.
- beschlossen
Es erfolgt die Abstimmung über die Beendigung dieser Diskussion.
- beschlossen
Es erfolgt die Abstimmung über die Verweisung in den Verwaltungsausschuss.
- verwiesen
Beschluss:
Die Bürgerschaft beschließt folgende 2. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der HansestadtWismar vom 11.12.2013 mit Bekanntmachung am: 31.12.2013 sowie Inkrafttreten am: 01.01.2014:
Artikel 1 Satzungsänderung:
In §6 wird Folgendes unter Punkt 6 ergänzt:
„Von der Hansestadt Wismar werden für das Befahren der Friedhöfe mit dem Personenkraftwagen bis zu den Gräbern Ausnahmegenehmigungen für Personen vom Verbot nach Abs. 3 Buchstabe a) erteilt, die im Besitz eines Schwerbehindertenausweises sind, mit welchem eine außergewöhnliche Gehbehinderung (aG) bescheinigt wird.“
Artikel 2 Geltungsbestimmung:
Die 2. Änderungssatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.