26.09.2024 - 11.5 Bauleitplanung der Hansestadt Wisma...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Begründung: Herr Berkhahn

 

Wortmeldungen: Frau Schmidt-Blaahs, Herr Berkhahn, Herr Beyer, Herr Tom Brüggert

 

 

Reduzieren

Beschluss:

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 89/24 „Sonstiges Sondergebiet Öffentliche Verwaltung und Feuerwehr – Poeler Straße / Ladestraße“ sowie die 68. Änderung des Flächennutzungsplans der Hansestadt Wismar, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau zu schaffen.
  2. Der Bereich des Bebauungsplans wird wie folgt begrenzt:

im Norden: durch die Gleistrasse der Deutschen Bahn AG

im Osten: durch die Poeler Straße

im Süden: durch den ZOB

im Westen: durch Flächen des Seehafens sowie die denkmalgeschützte ehemalige Güterabfertigung

(siehe Anlage 1)

  1. Das Planverfahren erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 89/24 „Sonstiges Sondergebiet Öffentliche Verwaltung und Feuerwehr – Poeler Straße / Ladestraße“.
  2. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans sowie der 68. Änderung des Flächennutzungsplans der Hansestadt Wismar ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

- beschlossen

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1002563&selfaction=print