26.09.2024 - 11.5 Bauleitplanung der Hansestadt Wisma...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.5
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 26.09.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- David Quinque
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 89/24 „Sonstiges Sondergebiet Öffentliche Verwaltung und Feuerwehr – Poeler Straße / Ladestraße“ sowie die 68. Änderung des Flächennutzungsplans der Hansestadt Wismar, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau zu schaffen.
- Der Bereich des Bebauungsplans wird wie folgt begrenzt:
im Norden: durch die Gleistrasse der Deutschen Bahn AG
im Osten: durch die Poeler Straße
im Süden: durch den ZOB
im Westen: durch Flächen des Seehafens sowie die denkmalgeschützte ehemalige Güterabfertigung
(siehe Anlage 1)
- Das Planverfahren erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 89/24 „Sonstiges Sondergebiet Öffentliche Verwaltung und Feuerwehr – Poeler Straße / Ladestraße“.
- Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans sowie der 68. Änderung des Flächennutzungsplans der Hansestadt Wismar ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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