02.07.2024 - 6.1 3. Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Bretschneider führte in die Vorlage ein. Nach der Einführung folgt die Diskussion:

Wortmeldungen: Herr Helbig, Frau Tamm, Herr Krumpen, Herr Gundlack, Herr Ohlerich, Herr Naumann, Frau Bretschneider

Folgende Fragen wurden gestellt und Themen angesprochen:

  • Wer befindet darüber, ob eine Sitzung hybrid stattfindet? Welche Umstände entscheiden, dass die Sitzung hybrid durchgeführt wird?
  • Kriterien festlegen, damit eine hybride Sitzung begründet ist.
  • Es wurde vorgeschlagen, mit den Ausschüssen zu beginnen und Erfahrungen mit der hybriden Sitzung zu sammeln.

Insbesondere wurde der § 6 „Sitzungen der Bürgerschaft“ Abs. 2 diskutiert:
Herr Krumpen schlug vor, den Abs. 2 des § 6 in der Bürgerschaftssitzung gesondert aufzurufen und gesondert abzustimmen, da dieser Absatz strittig ist.

  • Wenn dem Passus des § 7 Abs. 8 „soweit für die Aufgaben nicht Eigenbetriebsausschuss zuständig ist“ nicht zugestimmt wird, gehen dann alle Verfahren in den Hauptausschuss?
  • Wird die Senatorenwahl im Hauptausschuss beraten?
  • Es sollten Formulierungen gefunden werden, nach welchen Regelungen der Welterbebeirat gebildet werden soll. Wenn alle anderen Beiräte aufgelistet sind, sollte auch dieser Beirat Regelungen erhalten.

Frau Bretschneider und Herr Ohlerich beantworteten die Fragen und gingen auf die Themen ein.

Herr Krumpen (Fraktion DIE LINKE.) beantragte in § 14 den Welterbebeirat zu streichen.

Herr Naumann ließ über den Antrag von Herrn Krumpen abstimmen:

Die Mitglieder stimmten mehrheitlich dem Antrag von Herrn Krumpen zu. (7 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung)

Die Verwaltung wird somit gebeten, den Welterbebeirat aus der Hauptsatzung zu streichen.

 

Die Diskussion setzte sich fort und weitere Fragen wurden gestellt:

  • Wollen wir an dieser Stelle den Migrantenbeirat diskutieren?
  • Ist das Kinder- und Jugendparlament einem Beirat gleichgestellt?
  • Was passiert, wenn die Hauptsatzung nicht beschlossen wird und somit nicht in Kraft tritt? Kommen wir in die Situation, dass wir nicht weitermachen könnten?

Frau Bretschneider beantwortete die Fragen. Wichtig ist es, dass der Präsident oder die Präsidentin gewählt wird. Sie informierte des Weiteren zu § 17 „Verarbeitung personenbezogener Daten“, dass dieser bis zur konstituierenden Sitzung in der Bezugsvorlage eingefügt sein wird.

 Weitere Wortmeldungen konnten nicht festgestellt werden.

Herr Naumann ließ über die Vorlage abstimmen:  

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die als Anlage 1 beigefügte 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Hansestadt Wismar vom 25.02.2021.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

5

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1001760&selfaction=print