12.03.2024 - 5.1 Neufassung der Entgeltordnung für den öffentlic...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Datum:
- Di., 12.03.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 32.6 Hafenamt
- Bearbeiter:
- Andrea Gülzow
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Wortmeldungen:
Herr Helbig, Frau Preuss, Herr Sieg, Herr Hohmann, Herr Born, Herr Tewes, Frau Kelm,
Herr Brosig, Frau Gülzow, Frau Hoepfner, Frau Schultze, Herr Dr. Fanger
Herr Brosig führt ein und erläutert u.a.:
- letzte Anpassung der Entgeltordnung erfolgte in 2021
- bei der Aufstellung der Kalkulation wurden u.a. inflationsbedingte Preissteigerungen berücksichtigt
- Vergleich mit Entgelten anderer Häfen wurde vorgenommen
- Kostendeckung von ca. 65 % soll mit neuen Entgelten erreicht werden (aktuelle Kostendeckung: 58 %)
Die Ausschussmitglieder stellen folgende Fragen:
- Sind in den Liegeplatzentgelten Verbräuche für Wasser und Strom mit enthalten?
> Tageslieger bis 20 m: in Entgelten sind Pauschalen für Strom und Wasser enthalten
- größere Schiffe: Abrechnung erfolgt nach Verbrauch, bei Dauerliegern erfolgt i.d.R. eine quartalsweise Abrechnung
- zu den Dauerliegern im Hafen gehören z.B. die Schiffe der Adler-Reederei, die Dienstboote der Wasserschutzpolizei oder die Boote der ortsansässigen Fischer
- in der Kalkulation wurden die Abschreibungen für das Abfertigungsgebäude und die Sanitärgebäude berücksichtigt.
Herr Dr. Fanger erläutert, dass in den vergangenen Jahren erhebliche Investitionen im Alten Hafen getätigt und dadurch eine gute Infrastruktur in dem Gebiet geschaffen wurde.
Frau Preuss schlägt vor, den Kostendeckungsgrad langfristig schrittweise zu erhöhen.
Herr Helbig führt aus, dass die Traditionsschiffe eine besondere Bedeutung für die Stadt haben und auch ein wichtiger Markenbotschafter sind. Eine Ermäßigung der Liegeplatzentgelte um
100 % würde eine Entlastung für die Vereine der Traditionsschiffe bedeuten.
Frau Kelm ergänzt, dass durch die Traditionsschiffe auch Gäste in die Hansestadt gelockt werden.
Herr Sieg schlägt eine Förderung für die Traditionsschiffe aus anderen Mitteln vor als aus einer Ermäßigung der Liegeplatzentgelte.
Herr Dr. Fanger erläutert, dass die Vereine für die Umsetzung einzelner Maßnahmen (z.B. Ersatzinvestitionen) einen Antrag auf Förderung beim Amt für Bildung, Jugend, Sport und Förderangelegenheiten stellen könnten.
Beschluss:
Die Bürgerschaft beschließt die als Variante 1 angefügte Entgeltordnung für den öffentlichen Hafen (kommunaler Hafen) der Hansestadt Wismar – Ermäßigung der Entgelte für anerkannte Traditionsschiffe um 50 von Hundert.
Alternativ:
Die Bürgerschaft beschließt die als Variante 2 angefügte Entgeltordnung für den öffentlichen Hafen (kommunaler Hafen) der Hansestadt Wismar – Ermäßigung der Entgelte für in Wismar anerkannte Traditionsschiffe mit nachgewiesenem Heimathafen in der Hansestadt Wismar um 100 von Hundert.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
222,2 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
259,9 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
332,4 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
498,7 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
98,7 kB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
326,7 kB
|
|||
7
|
(wie Dokument)
|
326,7 kB
|
|||
8
|
(wie Dokument)
|
148,1 kB
|
|||
9
|
(wie Dokument)
|
148,1 kB
|
|||
10
|
(wie Dokument)
|
143,6 kB
|
|||
11
|
(wie Dokument)
|
143,6 kB
|
|||
12
|
(wie Dokument)
|
169,1 kB
|
|||
13
|
(wie Dokument)
|
174,3 kB
|
|||
14
|
(wie Dokument)
|
302,1 kB
|
|||
15
|
(wie Dokument)
|
310,5 kB
|