08.05.2019 - 5 Sportförderrichtlinie der Hansestadt Wismar
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Mi., 08.05.2019
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:15
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40.7 Abt. Sport
- Bearbeiter:
- Janina Peters
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Wortmeldungen:
Herr Fröhlich geht kurz auf die Schwerpunkte ein und berichtet aus dem Fachausschuss. Der Vorlage wurde im Kulturausschuss einstimmig zugestimmt.
weitere Wortmeldungen: Herr Rickert, Herr Domke, Herr Bojahr
Nach Ansicht von Herrn Domke sollten im allgemeinen Teil der Vorlage oder unter 3.1. vor der Aufzählung der einzelnen förderfähigen Aufwendungen folgende Formulierung eingefügt werden: „Förderfähig nach dieser Richtlinie sind nur Aufwendungen für den satzungsgemäßen gemeinnützigen und nach den Vorschriften der Abgabenordnung steuerbefreiten Bereich des Vereins. Aufwendungen für einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sind nicht förderfähig.“
Herr Rickert sieht in dieser Formulierung eine Erleichterung im Rechnungsprüfungsausschuss. Herr Domke gibt den Formulierungsvorschlag (Empfehlung) morgen (Donnerstag) an Herrn Fröhlich, dieser prüft den Vorschlag zusammen mit dem Rechtsamt.
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Beschlussvorschlag:
1. Die in Anlage 1 beigefügte „Sportförderrichtlinie der Hansestadt Wismar“ wird beschlossen.
2. Die Beschlüsse der Drucksachen 0877-27/96 vom 26.09.1996, 0373-22/01 vom 26.04.2001, 0184-15/05 vom 27.10.2005, 0546-45/08 vom 25.09.2008 sowie zur Grundsatzentscheidung zum Abschluss von Erbbaurechtsverträgen (VO/2013/0652) werden aufgehoben.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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151,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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328,9 kB
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