07.10.2013 - 6 Friedhofsgebührensatzung der Hansestadt Wismar

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Wortmeldungen: Frau Schaller-Uhl, Her Bojahr, Herr Berkhahn, Frau Teß, Frau Rieck, Frau Bansemer, Herr Brandt, Frau Rieck, Herr Leja

 

Frau Schaller-Uhl führte in die Vorlage ein und informierte darüber, dass auf der Grundlage der aktuellen Kosten neu kalkuliert wurde. Die Festsetzung neuer Gebühren wurde erforderlich, um eine Kostendeckung zu erreichen.

 

Zu folgenden Themen wurden durch die Mitglieder Fragen gestellt:

 

         Welche Kosten sind gebührenansatzfähig?

         Wie erfolgt die Finanzierung einzelner bestimmter Maßnahmen?

         Wie stellen sich diese Kosten im HH2013 im Produkt „Bestattungswesen“ dar? (Für die Bürgerschaftsmitglieder ist nicht nachzuvollziehen, wie die Mittel zur Vfg. stehen.)

         Anonyme Urnengräber – Wie ist der erhöhte Pflegeaufwand zu erklären?

         Rücklagenbildung

         Abzahlen des Jahresbetrages in mehreren Raten

         Leistungserbringung durch Dritte

         Wann war die letzte Gebührenanpassung?

 

Die Fragen wurden durch die Verwaltung beantwortet.

 

Herr Schönbohm ließ über die Vorlage abstimmen:

 

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die in der Anlage beigefügte Friedhofsgebührensatzung der Hansestadt Wismar.

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen

 

Ja-Stimmen: 6             

Nein Stimmen: 1             

Enthaltungen: 2             

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=99&TOLFDNR=1558&selfaction=print