13.05.2019 - 6 Bauleitplanung der Hansestadt Wisma...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Wortmeldungen:

 

Herr Kargel unterbreitet den Vorschlag, die beiden Vorlagen gemeinsam zu behandeln. Eine Abstimmung erfolgt aber einzeln. Diesem Vorschlag wird zugestimmt.

Er bittet die Verwaltung um Erläuterungen.

 

Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Wismar Ost in unmittelbarer Nähe zur Gemeinde Hornstorf erklärt Herr Groth anhand der Pläne. Der Geltungsbereich der 49. Änderung befindet sich auf Flächen, die im wirksamen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche, gewerbliche Baufläche bzw. Grünfläche dargestellt sind.

Mit der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes wird der Planbereich zwischen dem Gewerbegebiet Dargetzow und der Osttangente (NOZ) durchgehend als gewerbliche Baufläche dargestellt. Dies ermöglicht durch weiterführende Planungen gemeinsam mit der Nachbargemeinde Hornstorf die Entwicklung eines Gewerbegroßstandortes insbesondere zur Ansiedlung haffennaher Industrie- und Gewerbeunternehmen. 

 

Im August 2009 beschloss die Bürgerschaft für den Bereich das Bauleitplanverfahren zur 49. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung der Wohnbaufläche in gewerbliche Baufläche im Bereich Kritzowburg West – Dargetzow durchzuführen. Um das Ziel der Planung zur Schaffung einer größeren zusammenhängenden gewerblichen Baufläche besser erreichen zu können, sind die ursprünglich vorgesehenen Grünflächen zwischen der Wohnbaufläche und der gewerblichen Baufläche aufzuheben.

 

Die 49. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren zur Erarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 60/03 „Gewerbegebiet Kritzowburg“.

Dier Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 60/03 ist erforderlich, da in der Hansestadt und im Stadt-Umland-Raum weiterhin der Bedarf an zusammenhängenden gut erschlossenen Gewerbeflächen besteht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. 

 

Herr Kargel dankt der Verwaltung für die Erläuterungen.

 

Herr Hilse fragt, ob die neue Straße parallel verläuft. Diese Frage wird durch Herrn Groth beantwortet.

 

Herr Hilse möchte wissen, was ein Landwehr ist – es handelt sich um ein Bodendenkmal.

 

Herr Berkhahn bekräftigt die Notwendigkeit und Wichtigkeit dieses Großgewebestandortes. Auch sind Gespräche geplant, der Werft für die Zukunft Flächen anzubieten. Die Erschließungskosten belaufen sich bei ca. 10 Mio. €. 

 

Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt Herr Kargel über die Vorlage abstimmen.

 

 

Reduzieren

Beschluss:

 

1.  Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Erweiterung des Geltungsbereiches der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß Anlage 1.

 

2.  Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Änderung der Bezeichnung der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes in „Umwandlung von Wohnbaufläche und Grünflächen in gewerbliche Baufläche, Grünflächen und Flächen für die Abwasserbeseitigung im Bereich Kritzowburg West – Dargetzow“

 

3.  Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die öffentliche Auslegung des Planentwurfes zur 49. Änderung in der vorliegenden Form (siehe Anlagen 2 und 3) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats.
 

 

Reduzieren

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig  beschlossen

 

Ja-Stimmen:   8

 

Nein-Stimmen:0

 

Enthaltungen:  0

 

 

 

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=983&TOLFDNR=12865&selfaction=print