14.01.2019 - 5 Kein Schwerlastverkehr nach dem Ersatzbau der H...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- verwiesen aus der Bürgerschaftssitzung vom 29.11.2018
- Gremium:
- Bau- und Sanierungsausschuss
- Datum:
- Mo., 14.01.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- Fraktion FDP/GRÜNE
- Bearbeiter:
- Fraktion Fraktion Liberale Liste - FDP
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft fasst folgenden Beschluss unabhängig von der Art und Weise des Ersatzbaus der Hochbrücke:
1. Die Bürgerschaft spricht sich gegen eine Freigabe des Ersatzbaus der Hochbrücke für LKW-Schwerlastverkehr aus.
2. Die Bürgerschaft appelliert an den Bürgermeister, alles dafür zu tun, dass der LKW-Schwerlastverkehr nicht über den Ersatzbau der Hochbrücke geleitet wird.
Die Vorlage wurde in der Bürgerschaftssitzung am 29.11.2018 in den Bau- und Sanierungsausschuss verwiesen.
Herr Manthey erläutert als eingebende Fraktion den Antrag und verweist auf den Lärmaktionsplan und den Beschluss im Jahr 2016 und bittet ausdrücklich um Handlungsbedarf sowie Anwendung der Richtlinien des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Außerdem befürchtet er nach dem Bau der Hochbrücke ein sehr hohes Verkehrsaufkommen in der Schweriner Straße. Er hatte dort früher einmal bis zu 100 Holztransportfahrzeuge zu Spitzenzeiten gezählt, ab der Sperrung der Hochbrücke im Jahr 2011 kam es dann zu einer Verkehrsberuhigung.
Zu der heutigen Sitzung waren als Straßenbaulastträger Herr Dr. Firgt vom Straßenbauamt Schwerin und der Planer der Hochbrücke Herr Klaeser vom Ingenieurbüro Klaeser eingeladen, die anhand einer Präsentation die Grundlagen des Verkehrsmodells nochmals umfassend vorstellten und somit das Verkehrsnachfragemodell, das Verkehrsnetzmodell, das Wirkungsmodell und die Ergebnisse erläuterten und auch die Nachteile aufzeigten, die entstehen würden, wenn die Hochbrücke nicht gebaut wird, wie z. B. große Umwege für Holztransportfahrzeuge der Firma Egger.
Herr Dr. Firgt und Herr Klaeser legten u. a. dar, dass seinerzeit der Schwerlastverkehr eingeschränkt wurde, da der Straßenzustand der alten Hochbrücke schlecht war. Dies ist zulässig wenn der Zustand einer Straße nicht gut ist und die Unternehmen mussten somit Umwege fahren.
Nach dem Bau der neuen Hochbrücke (Landesstraße) wäre sie dann für den öffentlichen Verkehr gewidmet und alle Fahrzeuge dürfen darauf fahren. Es wurde dargestellt, dass die Hochbrücke auch in der Prognose bis 2030 vom Durchgangsverkehr im Wesentlichen befreit ist (Nutzung der Tangenten und Autobahnen). Die Schwerlastverkehre, die auf der Hochbrücke fahren, sind innerstädtische Quell-, Ziel und Binnenverkehre.
Herr Kargel dankt beiden Herrn für die umfassenden Ausführungen und bittet anschließend um Wortmeldungen.
Außerdem nahm an der Sitzung eine überparteiliche Arbeitsgruppe Baukultur statt, die es sich zum Ziel gemacht hat, die baukulturelle Entwicklung von Wismar nach den Empfehlungen der Bundesstiftung Baukultur und die aktuellen Empflehlungen der Architektenkammer M-V in der Stralsunder Erklärung zu fördern und Politik und Verwaltung bei diesen Themen zu unterstützen.
Redner dieser Arbeitsgruppe ist Herr Dr. Sönke Reimann.
Abstimmungsergebnis über das Rederecht von Herrn Dr. Reimann:
einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Herr Hilse ist der Meinung, dass durch den Bau der Hochbrücke sich der Verkehr in der Schweriner Straße eher verringern und die Holz-Lieferanten dann über die Westtangente fahren würden.
Herr Leja macht auf die Reduzierung der Befahrung der Landesstraßen und die Zulieferung über den Nordostzubringer und die Autobahn aufmerksam und wünscht, dass die Spediteure auf ihrer jetzigen Route bleiben sollten.
Herr Tiedkte weist auf die hohen Kosten hin, falls die Hochbrücke in die Trägerschaft der Stadt kommt und erläutert, dass die Verteilung der Verkehre für alle betroffenen Stadtteile / Anwohner gleichermaßen erfolgen sollte.
Herr Dr. Reimann plädiert für die Umgehung des Befahrens des Altstadtringes durch Schwerlastverkehr und wünscht, dass der Verkehr über Tangenten und Autobahnen gesteuert wird. Wenn neue Verkehrswege geöffnet werden, wird der Verkehr gefördert, gibt er zu bedenken.
Durch die Verwaltung (Herrn Senator Berkhahn, Frau Domschat-Jahnke, Herr Groth) wird sich nochmals für den Bau der Hochbrücke ausgesprochen.
Es ist nicht so, dass dadurch der Schwerlastverkehr gefördert wird. Die Hochbrücke wird gewidmet und alle Verkehrsteilnehmer haben das Recht, dann darauf zu fahren. Der Bau der Hoch-brücke ist eine Maßnahme des Landes. Die Stadt spricht sich weiterhin dafür aus, dass die Hoch-brücke in der Baulastträgerschaft des Landes verbleibt. Es wird in Zukunft mit einer Zunahme von ca. 500 Lkw`s im Quell- und Zielverkehr gerechnet. Dieser würde sich bei Wegfall der Hochbrücke u. a. im Philosophenweg bemerkbar machen.
Wir benötigen alle Trassen, um den Verkehr zu verteilen und die Hochbrücke muss dringend Schwerlastverkehr aufnehmen. Wenn eine Trasse wegfällt, würde sich der Schwerlastverkehr verlagern, denn der Verkehr sucht sich immer seinen Weg.
Wie im Verkehrsmodell dargestellt, wird durch den Bau der Hochbrücke die Stadt und der Nordring (Altstadtring) entlastet.
Außerdem wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle gesetzlichen Notwendigkeiten, wie z. B. Lärmimmissionen, beachtet wurden. Im Lärmimmissionsplan werden alle Daten und Zahlen der Schallgutachterbüros erläutert.
Nach einer ausgiebigen Diskussion macht Herr Kargel den Vorschlag, die Vorlage nicht wieder in die Bürgerschaft zurückzuweisen und lässt über diesen Vorschlag abstimmen.