28.03.2019 - 11.6 Ausweisung von Überschwemmungsgebieten und über...

Beschluss:
abgelehnt
Reduzieren

Wortprotokoll

Begründung: Herr Domke

 

Wortmeldung: Senator, Herr Berkhahn

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister die notwendigen Verfahrensabläufe einzuleiten, um die Überschwemmungsgebiete und überschwemmungsgefährdeten Gebiete nach § 246a Baugesetzbuch im Zusammenhang mit § 5 Absatz 4a in den Flächennutzungsplan zu übernehmen und den Flächennutzungsplan neu bekannt zu machen.

 

Als Vorstufe für die Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes sollen die Überschwemmungsgebiete und überschwemmungsgefährdeten Gebiete in das fortgeschriebene integrierte Stadtentwicklungskonzept aufgenommen werden.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

- abgelehnt

 

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

17

Enthaltungen:

1