14.10.2013 - 7 Antrag des Vorsitzenden des Bauausschusses, Her...

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Herr Kargel informiert die Bauausschussmitglieder über seinen vorliegenden Antrag an die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar der zum Gegenstand die Verbesserung der Bürgerbeteiligung in formellen Planverfahren (B-Planverfahren nach § 3, Absätze 1 und 2 BauGB – Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und Auslegung) hat. Hintergrund dieses Antrages ist die Beschwerde eines Bürgers an den Bürgerbeauftragten.

Da die Abgabefrist aller Vorlagen und Anträge für die Sitzung der Bürgerschaft am 24.10.2013 der 14. Oktober ist, wird dieser Antrag erst in der Sitzung der Bürgerschaft im November behandelt.

 

Der Beschlussvorschlag lautet wie folgt:

 

Die Bürgerschaft möge beschließen, dass der Bürgermeister beauftragt wird zu veranlassen, dass

 

  1. die Stadt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) nicht mehr nur innerhalb einer Woche durchführt, sondern das Beteiligungsverfahren auf einen Monat ausdehnt,
  2. bei allen Verfahren der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) und der Auslegung nach § 3 (2) BauGB ein Informations-, Gesprächs- und Erörterungstermin für Bürgerinnen und Bürger angeboten wird,
  3. alle Dokumente für beide Verfahrensarten im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung bzw. Auslegung ins Internet eingestellt werden.

 

Zur Begründung heißt es, die Prozesse der Stadtentwicklung dürfen heute nicht als verwaltungsautarkes Handeln bzw. als alleinig parlamentarisch-demokratische Entscheidungsfindung angesehen werden. Längst ist der öffentliche und kommunikative Diskurs ein Instrument der Stadtentwicklungspolitik.      

 

In der geführten Diskussion erläutern Herr Schubert und Herr Groth die Auffassung der Verwaltung.  

Es heißt „frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung“. Bei dieser ist die Resonanz und das Interesse von einzelnen Bürgern und Gruppen sehr gering und fand in den letzten Jahren wenig Zuspruch. Probleme bei einer „frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung“ werden dahingehend gesehen, dass das Fachpersonal (gegenwärtig arbeiten im Bauamt 2 Stadtplanerinnen) vorgehalten werden muss, um den Bürgern in diesem Zeitraum nähere Informationen zu geben. Eine Verlängerung der Frist bedeutet auch, dass das Fachpersonal über den gesamten Zeitraum der Auslegung vorgehalten werden muss.  

Im Bauamt ist es seit Jahren gängige Praxis, dass auch über den Zeitraum der „frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung“ Bürger nach Terminvereinbarung Beratungstermine erhalten. Die Verwaltung plädiert weiterhin für eine individuelle Beratung von Interessenten.

 

Herr Litzner plädiert dafür, dass zum Punkt 1. anstatt einer Woche hier 2 Wochen ausreichend sind, der Punkt 2. gänzlich zu streichen ist, dem Punkt 3. stimmt er zu. Er spricht den Dank an die Verwaltung für die sehr gute Arbeit aus.  

 

Durch Herrn Hilse wird der Punkt 3 begrüßt, verneint aber die Punkte 1. und 2. des Antrages.

 

Herr Manthey regt zum Punkt 1 als Änderungsvorschlag anstatt einer Woche vier Wochen an.  

 

Herr Litzner weist noch einmal auf die Geschäftsordnung hin.

 

Herr Kargel lässt über den Antrag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:                              4

Nein-Stimmen:                       4

Enthaltungen:                          1

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.