14.10.2013 - 8 Information zu der Straßenbaumaßnahme in Hoben

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Herr Schubert informiert die Ausschussmitglieder, dass für die Maßnahme „Wegebefestigung Hoben“ im Oktober 2013 eine Auslegung im Bauamt erfolgt. Die Auslegung ist in dem Zeitraum vom 21.10. – 15.11.2013. Die Veröffentlichung erfolgt im „Stadtanzeiger“. Weiterhin informiert er, dass mit den Einwohnern am 10.09.2013 bereits ein Informationsgespräch durchgeführt wurde.

   

Herr Hadan vom Ingenieurbüro Hadan & Schmidt stellt anhand von Plänen das Vorhaben vor. Zurzeit ist die Ortsdurchfahrt Hoben mit einer Schotterdecke befestigt. Durch eine fehlende Regenentwässerung bilden sich immer wieder Ausspulungen im Schotter, die die Befahrbarkeit des Schotterweges mit Fahrzeugen und Fahrrädern stark beeinträchtigen.

Anhand einer Variantenuntersuchung wurden unterschiedlichste Befestigungsarten für einen Teilabschnitt der Ortsdurchfahrt Hoben untersucht.

Die Aufgabenstellung beinhaltet, eine dauerhafte Oberflächenbefestigung zur Lösung der Probleme in der Ortslage Hoben zu finden, die einen dauerhaften Unterhaltungsaufwand ausschließt.

   

Mit den Planungsbeteiligten wurde eine Vorzugsvariante erarbeitet. Diese Variante setzt sich aus 2 zur Fahrbahnmitte geneigten Asphaltstreifen mit maximaler Aufhellung durch beigefügte Splittkörnungen und einer dazwischenliegenden Entwässerungsrinne aus Natursteinpflaster zusammen.

   

Bei der Beratung im September mit den Anwohnern Hobens stieß die Art der Befestigung auf Ablehnung.

   

Auf die Frage von Herrn Steinberg, ob diese Variante mit dem Landesamt für Denkmalpflege besprochen wurde, informiert Herr Schubert, dass hierzu ein Einvernehmen hergestellt worden ist.

   

Herr Rakow erhebt seine Bedenken zu einer Asphaltdecke. Er kennt Hoben seit 50 Jahren. Die Dorfstraße war nie befestigt und ich kann mich auch nicht erinnern, dass es dort Probleme mit der Verkehrssicherheit gegeben hat. Er äußert die Befürchtung, das die Straße nach der Asphaltierung zu einer Rennstrecke und trotz des Durchfahrtsverbotsschildes noch stärker von auswärtigen Autofahrern genutzt wird. Die Anliegen der Bürger sollten Berücksichtigung finden.

   

Ein Bürger regt an, dass es keine Gründe gibt, die Denkmalbereichsverordnung außer Kraft zu setzen. Die Verkehrssicherheit wird nicht durch die Hobener beeinträchtigt. Hier sieht er     Handlungsbedarf durch das Ordnungsamt.     Er bringt sein Entsetzen über die Verfahrensweise der Verwaltung zum Ausdruck, da diese nicht nachvollziehbar ist.    

   

Durch Herrn Hilse wird die Wegeverbesserung begrüßt, aber die Asphaltvariante wird durch ihn abgelehnt.

Herr Leja äußert, dass Hoben zum Größten Teil durch die Wismaraner besucht wird und nicht durch Touristen. Das Aufstellen von Schildern sieht er als nicht relevant und die Variante mit dem Asphalt als nicht geeignet.

Auch Herr Manthey fragt nach Möglichkeiten von Alternativen.

Durch Herrn Lüdemann wird die Auffassung der Bürger bekräftigt, gegen den Willen darf nichts passieren.    

   

Ein weiterer Bürger fragt, ob es irgendeine Alternative zum Asphalt gibt und warum dieser Weg eigentlich in so einem schlechten Zustand ist. Durch das Ordnungsamt sollten verschärft Kontrollen durchgeführt werden. Durch eine Asphaltschicht erhöht sich auch im Winter die Eisbildung und somit eine größere Unfallgefahr.

   

   

Eine Bürger, der bereits 74 Jahre in Hoben lebt, erläuterte den historischen Straßenaufbau und die durch die damaligen Anwohner getroffenen Unterhaltungsmaßnahmen, u. a. das Verfüllen mit Schlacke der Zuckerfabrik. Durch das Verlegen der Leitungen vor einigen Jahren wurde dieser Aufbau zerstört.

Herr Schubert erläutert hierzu, dass durch diese Maßnahme u. a. der unterirdische Verlauf zerstört wurde, aber nicht Ursache für die Ausspülungen sein kann.        

   

Herr Steinberg weist auf Möglichkeiten der Verbesserung hin, z. B. eine wassergebundene Decke mit dem Zusatz von Stabilisatoren. Hier verweist er auf eine Firma HanseGrand oder auf eine Deckschicht mit einem Splitt-Brechsand-Gemisch.    

   

Herr Schubert weist nochmals auf die öffentliche Auslegung im Bauamt hin und dass auch die Bürger aus Hoben diese nutzen sollten, um ihre Anregungen und Hinweise zu äußern. Die vorgebrachten Hinweise werden nach der Auslegung durch die Verwaltung geprüft. Als Straßenbaulastträger ist die Verwaltung in der Verkehrssicherungspflicht.

Herr Manthey fragt nach den Erschließungsbeiträgen für die Anwohner. Herr Schubert antwortet, dass nach Kommunalabgabengesetz Beiträge erhoben werden, wenn eine Anlage komplett fertiggestellt ist. Hierbei handelt es sich ja nur um einen Teilabschnitt, d. h. es wird nur ein Teil der Ortslage ausgebaut und demzufolge können keine Beiträge erhoben werden.    

   

Zusammenfassend regt Herr Schubert an, dass es das Ziel sein muss, hier eine einvernehmliche Lösung herzustellen.    

   

Herr Kargel dankt Herrn Hadan für seine Ausführungen.

   

Empfehlung des Bauausschusses: Eine Asphaltlösung wird nicht befürwortet.