13.06.2018 - 5 Friedhofsgebührensatzung der Hansestadt Wismar

Beschluss:
vertagt
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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Friedhofsgebührensatzung der Hansestadt Wismar.

 

Herr Domke lobt die sehr gute und umfangreiche Kalkulation.

 

Frau Schaller-Uhl führt zur Gebührensatzung und zu den Gründen der neuen Kalkulation aus:

  1. Vereinbarung – Kalkulation alle 3 Jahre
  2. Grabnutzungs- und Pflegegebühr wurden getrennt
  3. Pflegeaufwand für Bäume höher als kalkuliert
  4. gesetzl. Vorschrift §15 Bestattungsgesetz → Gräber von Kindern unter 6 Jahre müssen 20 Jahre
    gepflegt werden
  5. erhöhe Raumkosten

 

Wortmeldungen: Herr Domke, Herr Rickert, Herr Jörss

 

        Verständnisfragen

        Samstagsgebühren

        Erläuterung Abkürzungen

        Aufschlüsselung Baumpflegekosten

        haushalterische Auswirkungen → Finanzhaushalt (gesamt)
→ Ergebnishaushalt (periodengerecht)

 

 

Frau Bansemer schlägt folgendes weiteres Verfahren vor:

1. Ergebnis im August (Fachausschuss) abwarten

2. Vorlage anschließend auf die TO des Finanzausschusses setzen

 

Herr Domke fragt nach Gegenstimmen – keine Gegenstimmen -, somit wird so verfahren, wie Frau Bansemer vorgeschlagen hat.

 

Frau Schaller-Uhl verlässt die Ausschusssitzung um 18.45 Uhr.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=918&TOLFDNR=11384&selfaction=print