13.06.2018 - 5 Friedhofsgebührensatzung der Hansestadt Wismar
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Mi., 13.06.2018
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:15
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 32.7 Abt. Ordnungsangelegenheiten, Wahlen und Friedhof
- Bearbeiter:
- Grit Schaller-Uhl
- Beschluss:
- vertagt
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Friedhofsgebührensatzung der Hansestadt Wismar.
Herr Domke lobt die sehr gute und umfangreiche Kalkulation.
Frau Schaller-Uhl führt zur Gebührensatzung und zu den Gründen der neuen Kalkulation aus:
- Vereinbarung – Kalkulation alle 3 Jahre
- Grabnutzungs- und Pflegegebühr wurden getrennt
- Pflegeaufwand für Bäume höher als kalkuliert
- gesetzl. Vorschrift §15 Bestattungsgesetz → Gräber von Kindern unter 6 Jahre müssen 20 Jahre
gepflegt werden - erhöhe Raumkosten
Wortmeldungen: Herr Domke, Herr Rickert, Herr Jörss
– Verständnisfragen
– Samstagsgebühren
– Erläuterung Abkürzungen
– Aufschlüsselung Baumpflegekosten
– haushalterische Auswirkungen → Finanzhaushalt (gesamt)
→ Ergebnishaushalt (periodengerecht)
Frau Bansemer schlägt folgendes weiteres Verfahren vor:
1. Ergebnis im August (Fachausschuss) abwarten
2. Vorlage anschließend auf die TO des Finanzausschusses setzen
Herr Domke fragt nach Gegenstimmen – keine Gegenstimmen -, somit wird so verfahren, wie Frau Bansemer vorgeschlagen hat.
Frau Schaller-Uhl verlässt die Ausschusssitzung um 18.45 Uhr.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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37,2 kB
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2
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81,3 kB
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50,1 kB
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364,7 kB
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5
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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