09.05.2018 - 5 Festlegung der Kostenbeiträge zur Heranziehung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

Der Kostenbeitrag, zu dem die Erziehungsberechtigten bei der Beschaffung der in

§ 54 Abs. 2 Satz 3 des Schulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der  Grenzbetragsverordnung herangezogen werden, wird auf 30,68 Euro je Schülerin und Schüler ab dem Schuljahr 2018/2019 festgelegt. Der Beitrag wird einmal jährlich als Pauschale erhoben.

 

Herr Fröhlich führt kurz in die Vorlage ein. Der Kulturausschuss hat die Vorlage einstimmig beschlossen.

 

Herr Dr. Schubach erkundigt sich, ob auf den Beitrag verzichtet werden kann. Herr Fröhlich informiert, dass ein Beitrag erhoben werden „kann“. Herr Dr. Schubach beantragt den Verzicht auf den Kostenbeitrag.

 

Weitere Wortmeldungen: Herr Ahlvers, Herr Rickert

 

Herr Domke fragt nach, wie die Sozialfälle behandelt werden. Herr Fröhlich erläutert die Sozialfallsituation. Die Familien, die Leistungen im Rahmen des BuT-Paketes (Bildungs- und Teilhabepaket) erhalten, bekommen pauschal 100€ pro Jahr. Der Kostenbeitrag wird für diese Familien regelmäßig bis zum Erhalt der Leistung gestundet. Herr Bojahr erkundigt sich nach der Anzahl der Schüler im BuT-Paket. Herr Fröhlich schätzt diese auf ca. 1/3 der Gesamtschülerzahl. Die genaue Anzahl wird er den Ausschussmitgliedern nachreichen.

 

Herr Domke lässt über den Antrag von Herrn Dr. Schubach, auf die Kostenbeiträge zu verzichten, abstimmen:

 

Abstimmungsergebis:

mehrheitlich abgelehnt

 

Ja-Stimmen:2

Nein-Stimmen:5

Enthaltungen:2

 

Somit kommt es zu folgendem Abstimmungsergebnis für die Vorlage:

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen

 

Ja-Stimmen:5

Nein Stimmen:2

Enthaltungen:2

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=917&TOLFDNR=11215&selfaction=print