04.12.2018 - 5 Neufassung der Betriebssatzung des Entsorgungs-...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Wortmeldungen:

Herr Senator Berkhahn, Herr Wäsch, Frau Dr. Sauerbier

 

Herr Senator Berkhahn erklärt einleitend, dass beide Vorlagen zu den Satzungsänderungen (TOP 5 und TOP 6) im Zusammenhang zu sehen sind. Aufgrund der Neufassung der Eigenbetriebsverordnung (EigVO M-V) zum 31.08.2017 war es erforderlich, die Betriebssatzungen des Entsorgungs- und Verkehrsbetriebes und der Seniorenheime an die neuen Regelungen der EigVO M-V anzupassen. Dabei wurden die Satzungen beider Betriebe so angepasst, dass ein eineinheitlicher Handlungsrahmen besteht.

 

Herr Wäsch informiert zunächst über eine Ergänzung in der Betriebssatzung des Entsorgungs- und Verkehrsbetriebes. Die Anlage 2 wird dahingehend modifiziert, dass im § 4 Abs. 2 Nr. 6 nach dem Wort „erforderlichen“ die Worte „Baumaßnahmen sowie der Durchführung der erforderlichen“ eingefügt wurden.

 

Herr Wäsch erläutert kurz die Änderungen in der Betriebssatzung des EVB und beantwortet die Frage, die zur Betriebsleitung gestellt wird. Die Betriebsleitung besteht nur aus einer Person, dem Betriebsleiter. Im Verhinderungsfalle des Betriebsleiters obliegt die Vertretung nach wie vor der Kaufmännischen Leiterin.

 

Frau Gustke lässt über die Vorlage abstimmen.

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Neufassung der Betriebssatzung des Entsorgungs- und Verkehrsbetriebes der Hansestadt Wismar (Anlage 2).

 

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Abstimmungsergebnis:

- einstimmig beschlossen

Ja-Stimmen:

9

Nein Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage