06.11.2018 - 9 2. Änderungssatzung der Satzung über die Abfall...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt  die 2. Änderungssatzung der Satzung über die Abfallentsorgung der Hansestadt Wismar vom 01.12.2014 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 04.12.2017

 

Wortmeldungen:

Herr Wäsch, Frau Lechner, Frau Professor Dr. Mönch-Kalina, Herr Senator Berkhahn, Frau Teß, Herr Weinhold, Herr Hilse

 

Herr Wäsch erklärt, dass die Regelungen zur gelben Tonne/gelber Sack aus der Satzung herausgenommen werden sollen, da die Zuständigkeit hierfür nicht bei der Hansestadt Wismar liegt. In die Satzung aufgenommen werden hingegen eine Regelung zur mehrfach wöchentlichen Entleerung der Abfallgefäße sowie ein neuer Ordnungswidrigkeitstatbestand für den Sachverhalt, dass das Abfallgefäß nach der Entleerung nicht wieder aus dem öffentlichen Raum entfernt wird. 

 

Die Ausschussmitglieder stellen Fragen zur Höhe des Bußgeldes, zum Begriff „unverzüglich“ und zu den fehlenden Informationen zur gelben Tonne bei Streichung aus der Satzung.

 

Die Verwaltung teilt hierzu mit, dass das Bußgeld für den neuen Ordnungswidrigkeitstatbestand bis zu 1.000 Euro betragen kann. Es ist üblich, für die Erfüllung einer Pflicht ein „unverzügliches“ Handeln zu verlangen. Unverzüglich heißt nicht sofort. Sobald wie möglich, aber spätestens am nächsten Morgen sollte das Abfallgefäß nicht mehr im öffentlichen Raum stehen. Der EVB wird dies kontrollieren. Für die gelbe Tonne/gelber Sack sind deutschlandweit die Dualen Systeme  zuständig. Die Stadt hat auf deren Handeln keinen Einfluss und kann demnach nichts hierzu in der Satzung aufnehmen.

 

Frau Gustke lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

- mehrheitlich beschlossen

 

Ja-Stimmen: 8

 

Nein-Stimmen: 1

 

Enthaltungen: 0

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage