04.09.2018 - 6 Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.20...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

 

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Beschlussvorschlag:

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar stellt den von der Fidelis Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch uneingeschränktes Testat bestätigten Jahresabschluss zum 31.12.2017  und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 des Eigenbetriebes Seniorenheime der Hansestadt Wismar mit der in der Bilanz ausgewiesenen Bilanzsumme von 26.038.486,37 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 243.736,92 € fest.

 

  1. Der Lagebericht wird genehmigt.

 

  1. Das Jahresergebnis in Höhe von 243.736,92 € soll wie folgt verwendet werden:

 

-          Einstellung in die Rücklage für steuerbegünstigte satzungsmäßige

Zwecke gem. § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO (zweckgebundene Rücklage)160.036,92€

-          Einstellung in die freie Rücklage gem. § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO  53.700,00€

-          zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke werden an die HWI

weitergegeben  30.000,00€

 

Die Hansestadt Wismar verpflichtet sich, die Verwendung der Zuwendungen der Seniorenheime der Hansestadt Wismar für gemeinnützige Zwecke nachzuweisen.

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Entlastung der Betriebsleiterin für das Wirtschaftsjahr 2017.

 

Wortmeldungen:

Frau Broy, Frau Teß, Herr Dr. Schubach, Frau Lechner

 

Nachdem Frau Broy die Vorlage vorgestellt hat, erkundigt sich Frau Teß, was von Seiten der Seniorenheime unternommen wird, um das vorhandene Personal zu halten (auch gesund zu halten) und neues zu gewinnen.

 

Frau Broy zählt hierzu einige Maßnahmen auf (z. B. Durchführung von Gesundheitstagen, Mitarbeiterbefragungen, Arbeitsplatzbegutachtungen, Organisation zur Durchführung von Kursen für Joga und Rückenschule etc.). Für die Gewinnung neuer Mitarbeiter werden u. a. Berufsinfobörsen genutzt.

 

Frau Gustke lässt über die Vorlage abstimmen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

- beschlossen

 

Ja-Stimmen: 9

 

Nein Stimmen: 0

 

Enthaltungen: 0

 

 

 

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