06.02.2018 - 5 1. Änderung zur Benutzungs- und Entgeltordnung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Eigenbetriebsausschusses
- Gremium:
- Eigenbetriebsausschuss
- Datum:
- Di., 06.02.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb
- Bearbeiter:
- Marion Eckhardt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die in der Anlage 1 beigefügte 1. Änderung zur Benutzungs- und Entgeltordnung für Parkflächen und für die Tiefgarage in der Hansestadt Wismar in der Fassung vom 23.02.2017.
Wortmeldungen:
Herr Senator Berkhahn, Herr Wäsch, Herr Rakow, Frau Professor Dr. Mönch-Kalina, Herr Weinhold, Frau Professor Dr. Wienecke, Frau Gustke, Frau Teß
Herr Senator Berkhahn erklärt, dass die 1. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung hauptsächlich aufgrund der Aufnahme des neuen Parkhauses erfolgen muss. Er gibt auch gleich bekannt, dass in der heutigen Sitzung noch über zwei zusätzliche Änderungen abgestimmt werden soll, die nach Zustimmung der Ausschussmitglieder bis zur Bürgerschaftssitzung am 15.02.2018 in die Benutzungs- und Entgeltordnung eingearbeitet werden. Dies betrifft folgende Änderungen:
Die Verwaltung schlägt aufgrund rechtlicher Hinweise und zur leichteren Verständlichkeit folgende Änderungen vor:
1. Die Bezeichnung der Benutzungs- und Entgeltordnung wird wie folgt neu gefasst: „Benutzungs- und Entgeltordnung für Parkierungsanlagen in der Hansestadt Wismar“.
2. § 4 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst: „Mit dem Abstellen eines Kraftfahrzeugs zum Zwecke des Parkens auf den Parkflächen/Busparkplätzen oder mit der Anforderung des Tickets an der Einfahrt des Parkhauses/der Tiefgarage werden die Nutzungsbedingungen anerkannt“.
Herr Senator Berkhahn führt zur Vorlage weiter aus, dass das Parkhaus zu max. 50 % durch Dauerparker (Investoren/Gewerbetreibende der Hafenhalbinsel) und der Rest durch Wechselparker (Bürger/Touristen) belegt werden soll. Dies resultiert daraus, dass die Nutzung des Parkhauses aufgrund der eingeworbenen Fördermittel überwiegend öffentlich sein muss. Herr Wäsch gibt einige Erläuterungen zu den Tarifen und zur Kalkulation, die einen Kostenansatz von 156 €/Stellplatz/Monat ermittelt.
In der nachfolgenden Diskussion erklärt Herr Rakow, dass man in seiner Fraktion die Preise für angemessen und marktüblich hält. Ein Parkplatz ist heutzutage ein wichtiger Aspekt und in der aktuellen Presse ist zu lesen, dass das Parken in anderen Städten teurer ist.
Frau Professor Dr. Mönch-Kalina fragt nach, wie es zu verstehen ist, dass bis zu 50 % der Stellplätze im Parkhaus über Dauermiet- bzw. Einstellverträge vergeben werden sollen, in der Begründung der Vorlage aber von der Vergabe nur in begründeten Ausnahmefällen die Rede ist. Herr Senator Berkahn erklärt, dass Dauermietverträge (120 €) nur in begründeten Ausnahmefällen an die Investoren der Hafenhalbinsel (z. B. Investor Löwe-Speicher) vergeben werden. Diese Verträge sichern einen festen Stellplatz zu. Bei Einstellverträgen (100 €) gibt es keinen Anspruch auf einen festen Stellplatz. Das bietet den Vorteil, dass diese Plätze bis zu einem gewissen Anteil auch von Wechselparkern belegt werden können und somit zur Refinanzierung der gestützten Dauermietverträge beitragen.
Frau Professor Dr. Mönch-Kalina schlägt vor, dass die bevorzugte Vergabe an die Investoren in der Ordnung deutlich gemacht wird, da ansonsten jeder auf den Gedanken kommen könnte, einen solchen Vertrag erhalten zu können. Außerdem fragt sie danach, wie die Vergabe der Einstellverträge erfolgen soll. Gibt es dafür Kriterien? Werden die Bürger informiert, ab wann und wie sie einen solchen Platz erhalten können? Sie empfiehlt hierzu entsprechende Festlegungen und Transparenz. Dazu erklärte Herr Berkhahn, dass die Vergabe nach der Reihenfolge der Eingänge erfolgen wird. Des Weiten hält sie es für erforderlich, dass sichergestellt wird, dass die „Investoren-Plätze“ nicht gegen höhere Beträge und mit Gewinn weitervermietet werden. Dazu wurde mitgeteilt, dass das in den Verträgen verankert werde.
Frau Professor Dr. Mönch-Kalina ist der Meinung, dass der Unterschied zwischen den einzelnen Vertragsarten nicht deutlich genug wird. Auch hält sie die Preisdifferenz von 20 Euro für zu gering. Auf die Frage, was passiert, wenn jemand mit Einstell- oder Nachtparkvertrag keinen Stellplatz mehr findet, antwortet Herr Senator Berkhahn, dass dies nach den Erfahrungen mit den Einstellverträgen in der Tiefgarage nicht der Fall sein wird. Sollte es ausnahmsweise doch einmal vorkommen, müsste dem Vertragsinhaber auf Nachweis sein Parkentgelt erstattet werden.
Frau Professor Dr. Mönch-Kalina stellt den Antrag, den Preis für die Einstellverträge bei Antragstellung durch in Wismar gemeldete Antragsteller von 100,00 Euro auf 75,00 Euro/Monat zu reduzieren. Frau Teß plädiert ebenfalls für einen geringeren Tarif und stellt den Änderungsantrag zur Reduzierung auf 90,00 Euro/Monat.
Frau Gustke lässt über beide Anträge abstimmen.
1. Reduzierung Einstellvertrag auf 75,00 Euro/Monat
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 2
Nein-Stimmen: 5
Enthaltungen: 2
2. Reduzierung Einstellvertrag auf 90,00 Euro/Monat
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 3
Nein-Stimmen: 4
Enthaltungen: 2
Somit sind beide Anträge abgelehnt.
Frau Gustke lässt nun über die Vorlage in der vorliegenden Form mit den von der Verwaltung vorgeschlagenen redaktionellen Änderungen, die bis zur Bürgerschaftssitzung am 15.02.2018 eingearbeitet werden, abstimmen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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162,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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69,8 kB
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