12.08.2013 - 11 Kreuzungsvereinbarung zwischen der Deutschen Ba...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Isbarn erläutert die Vorteile des Abschlusses einer Kreuzungsvereinbarung gegenüber der gesetzlichen Regelung und teilt mit, dass die Deutsche Bahn Vorhabenträger ist.

 

–         Verbesserung der Mitwirkungsmöglichkeiten vor und während der Bauzeit

–         Kontrolle des Bauzeiten- und Finanzierungsplanes

–         Aufnahme konkreter Regelungen zur eigentumsrechtlichen Übernahme der Bauwerke               und Straßenanlagen

–         Recht auf Mitwirkung und Mitgestaltung der Vergabeunterlage

 

Ohne Kreuzungsvereinbarung bestimmt die Deutsche Bahn alleine über die Baumaßnahme.

 

Anschließend weist Herr Spieß nochmals darauf hin, dass die Planfeststellungsunterlgen in der Zeit vom 22. Juli bis zum 21. August 2013 im Bauamt zur allgemeinen Einsichtnahme ausliegen.

 

Die Frage von Herrn Manthey, ob die 2,35 Mio. Euro schon in der Haushaltsplanung vorhanden sind, wird mit „ja“ beantwortet.

 

Anschließend lässt Herr Kargel über die Vorlage abstimmen.

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Beschlussvorschlag: Die Bürgerschaft legitimiert den Bürgermeister, vorbehaltlich der Zuweisung der nachstehend aufgeführten Fördermittel des Landes Mecklenburg-Vorpommern, die in der Anlage beigefügte Kreuzungsvereinbarung für das Vorhaben „Eisenbahnüberführung – Kreuzungsmaßnahme Poeler Straße“ abzuschließen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig  beschlossen

 

Ja-Stimmen:            9             

Nein Stimmen:         0             

Enthaltungen:          0             

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Anlagen zur Vorlage