12.08.2013 - 9 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Diese Vorlage wird von Frau Isbarn vorgestellt.

 

Im Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar ist der Bereich teils als dörfliches Mischgebiet und teils ohne Flächennutzungen dargestellt.

 

Für das ehemalige Bauerngehöft Erwin-Fischer-Straße (dörfliches Mischgebiet) sowie die unmittelbaren Randbereiche wurde bereits die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 71/08 „Wohnpark Erwin-Fischer-Straße“ beschlossen. Ziel dieser Planung ist die Beseitigung des derzeitigen

städtebaulichen Missstandes durch die Errichtung einer Wohnanlage.

 

Der Bereich mit der derzeitigen Ausweisung im Flächennutzungsplan als dörfliches Mischgebiet  ist in Wohnbaufläche zu ändern.

 

Bei den Bereichen ohne Flächennutzung lt. Flächennutzungsplan handelt es sich um Flächen, die im Rahmenplan Wendorf von 2005 als Grünflächen überplant sind. In der vorliegenden FNP-Änderung ist die Darstellung entsprechend anzupassen.

 

Herr Litzner begrüßt diese Maßnahme.

 

Die Nachfrage von Herrn Kargel, ob es sich noch um den selben Investor handelt, wird von der Verwaltung verneint.

 

Anschließend lässt Herr Kargel über die Vorlage abstimmen.

 

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Beschlussvorschlag:

 

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, für den Bereich E.-Fischer-Straße ein Verfahren zur 57. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.

 

2. Der Bereich der Änderung wird wie folgt begrenzt:

im Nord-Osten: durch die Bebauung der Hans-Beimler-Straße

im Süd-Osten: durch das Wendorfer Wäldchen, die Bebauung der R.-Breitscheid-Str. 80 und die  Kleingartenanlage „Zur Erholung“

im Süd-Westen: durch die Bebauung nördlich des Hohlweges E.-Fischer-Straße und die  Kleingartenanlage Klingenberg

im Nord-Westen: durch landwirtschaftliche Nutzfläche

(siehe Anlage 1)

 

3. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erhält die Bezeichnung: 57. Änderung des Flächenutzungsplanes „Umwandlung in Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich E.-Fischer-Straße“

 

4. Der Beschluss zur Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.

 

5. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen.

 

6. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB ist durchzuführen

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen:           9             

Nein Stimmen:        0             

Enthaltungen:         0             

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Anlagen zur Vorlage