12.08.2013 - 6 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Bauausschusses
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Mo., 12.08.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Beate Prante
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Auch diese Vorlage wird von Frau Prante vorgestellt.
Sie informiert, dass aus dem rechtswirksamen Bebauungsplan Wohngebiet Zierower Weg
zwei Bereiche derzeit nicht zu vermarkten sind und der Grundstückseigentümer nun den Antrag gestellt hat, den Bebauungsplan zu ändern.
Städtebauliche Gründe stehen diesem Antrag nicht entgegen und Grundzüge der Planung sind bei der beabsichtigten Änderung nicht betroffen.
Die Frage von Herrn Litzner nach einer evtl. variablen Fassadengestaltung wird von Frau Prante beantwortet.
Nun lässt Herr Kargel über die Vorlage abstimmen.
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den gekennzeichneten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 26/92 die 2. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen.
2. Der Geltungsbereich der 2. Änderung besteht aus zwei Teilbereichen. Sie werden wie folgt begrenzt:
Teilbereich 1
im Nordosten: von der Straße Zum Walfisch
im Süden: von den nördlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke am Krabbenweg
im Westen: von der öffentlichen Ausgleichsfläche zum Grundstück Marktkauf
Teilbereich 2
im Norden: durch die Straße Rochenweg und die öffentliche Parkanlage um den Teich Zierower Weg/An der Niederung
im Osten: durch den Garagenkomplex Zierower Weg/Erwin-Fischer-Straße
im Süden: durch die Straße Tümmlerweg
im Westen: durch die Straße Zum Walfisch
(siehe Anlage 1)
3. Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens des Bebauungsplanes Nr. 26/92 ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.
4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
5. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.
6. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan, 2. Änderung entsprechend Anlage 3 mit der Eigentümerin der Grundstücke, der Sparkasse Mecklenburg Nordwest abzuschließen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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2
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409,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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