12.08.2013 - 4 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Vorlage wird von Frau Prante vorgestellt und erläutert.

 

Der Bebauungsplan Nr. 45/97 ist seit dem 23. 01. 2000 rechtskräftig und bildet gemeinsam mit dem benachbarten Bebauungsplan Nr. 46/97 die planungsrechtliche Grundlage für die Ansiedlung des Faserplattenwerkes der Firma Egger.

 

Die Firma Egger beabsichtigt die Erweiterung ihres Betriebsgeländes einschließlich der Errichtung eines weiteren Methanoltanks.

 

Zur Realisierung des Vorhabens ist u. a. die Überbauung eines geschützten Biotops erforderlich.

 

In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde sind zur Vermeidung des Tatbestandes nach § 44 (1) Nr. 1 BNatSchG durch Beeinträchtigungen der Amphibien- und Libellen-Fauna die Schaffung eines Ersatzgewässers im Planbereich als CEF-Maßnahme vor Beginn der Baufeldberäumung sowie externe Ausgleichsmaßnahmen in der Kleingartenanlage „Mecklenburger Hufe“ erforderlich (Renaturierung von aufgelassenen Gärten). Diese sind vor Satzungsbeschluss des B-Planes vertraglich mit dem Investor zu vereinbaren.

 

Frau Prante bezeichnet das Vorhaben als städtebaulich begründbar.

 

Danach werden noch die Fragen von Herrn Manthey und Herrn Brandt zur Umsiedlung der Tiere durch Frau Prante beantwortet.

 

 

Anschließend lässt Herr Kargel über die Vorlage abstimmen.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt:

die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 45/97 „Industriegebiet Haffeld Süd II“, 1. Änderung in der vorliegenden Form (siehe Anlage) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich angenommen

 

Ja-Stimmen:          8             

Nein Stimmen:       1             

Enthaltungen:        0             

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Anlagen zur Vorlage

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