12.11.2018 - 11 Ausweisungen von Ferienwohnungen in B-Pläne...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Wortmeldungen:

Herr Berkhahn informiert, dass für eine Fremdnutzung von Wohnungen als Ferienwohnung immer ein Antragsverfahren – Antrag auf Nutzungsänderung – gestellt werden muss. Die Zulässigkeit ist im Baugenehmigungsverfahren im Einzelfall zu prüfen, der Charakter des jeweiligen Gebietes ob als Wohngebiet oder Mischgebiet ist in jedem Fall zu erhalten.

In den neu entstehenden Wohngebieten, die das Ziel der Deckung des Wohnbedarfes erfüllen sollen, wurden Ferienwohnungen ausgeschlossen. 

 

Die Ermittlung bestehender Ferienwohnungen im Stadtgebiet ist Gegenstand der Untersuchungen zur Erstellung des ISEK, welches gegenwärtig erarbeitet wird. Konkrete Aussagen können dazu Anfang 2019 getroffen werden.

 

Herr Leja merkt an, dass durch die Bettensteuer zu erfahren ist, ob tatsächlich angemeldete Ferienwohnungen angemeldet und bezahlt werden.

 

Herr Berkhahn verweist auf die regelmäßigen Internetrecherchen nach beworbenen entgeltlichen Übernachtungsmöglichkeiten, die mit dem eigenen Datenbestand stets abgeglichen werden. Aber auch hier greift das Datenschutzgesetz und das Steuergeheimnis.    

 

Frau Domschat-Jahnke verweist noch einmal auf die beantworteten Fragen der Verwaltung im Bericht und die ausgewiesene Anlage zur Zulässigkeit von Ferienwohnungen gemäß Baunutzungsverordnung.

 

Herr Kargel bekräftigt, dass der Wohnraum in jedem Fall zu schützen ist und weist nochmals darauf hin, dass am Alten Hafen eine große Anzahl von Ferienwohnungen entsteht, die den Bedarf abdeckt. 

 

Durch Herrn Tiedke wird die Beantwortung der einzelnen Fragen durch en B/A positiv eingeschätzt und schlägt vor, dass durch die einzureichende Fraktion noch ungeklärte Fragen zu der Ausweisung von Ferienwohnungen erneut in einer Bezugsvorlage gestellt werden.

 

Diesem Vorschlag wird zugestimmt. Es erfolgt keine Abstimmung. Die Vorlage wird somit nicht zum Abschluss gebracht.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister, bis zur Oktobersitzung der Bürgerschaft eine Übersicht zu geben bzw. eine Konzeption vorzulegen,

 

1. darüber, wo in Wismar derzeit baurechtlich die Errichtung oder Umnutzung von Wohnraum zur kurzfristigen Beherbergung zulässig ist.

 

2. darüber, wo in Wismar zukünftig Beherbergungskapazitäten im Wohnraum noch geschaffen werden können.

 

3. darüber, wie viele Ferienwohnungen bzw. Stätten der kurzfristigen Beherbergung in Wismar bestehen, sortiert nach Stadtteilen.

 

4. darüber, ob das Tourismuskonzept der Hansestadt Wismar eine Plangröße hinsichtlich zulässiger Ferienwohnungsnutzung gibt.

 

5. darüber, wie die Einhaltung der Ferienwohnungsverbote administrativ überwacht werden soll und wie Verstöße geahndet werden sollen.

 

6. darüber, für wie viele Ferienwohnungen Übernachtungssteuer erhoben wird.

 

7. darüber, wie überwacht wird, dass die Übernachtungssteuer für alle entsprechenden Wohnungen auch tatsächlich angemeldet und bezahlt wird (Stichwort Steuergerechtigkeit)

 

Herr Kargel bittet Herrn Manthey den Antrag der Fraktion FDP/GRÜNE zu erläutern. Herr Manthey verweist auf die gestellten Fragen im Antrag. In dem Beschlussvorschlag heißt es u. a., dass in allen in der Vergangenheit beschlossenen B-Plänen die Errichtung von Ferienwohnungen sehr restriktiv ausgeschlossen wird. Ferienwohnungen gelten nicht mehr als grundsätzliche Beeinträchtigung in Wohngebieten. Die Hansestadt Wismar ist sowohl touristisch als auch als Wirtschaftsstandort eine attraktive Stadt.

 

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