13.08.2018 - 8 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Bau- und Sanierungsausschuss
- Datum:
- Mo., 13.08.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Cornelia Mahnel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der
Nachbargemeinden aus der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB in Verbindung mit § 2 (2) BauGB
sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten
Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 82/13 "Wohngebiet
Seebad Wendorf" mit dem Ergebnis geprüft, dass die Anregungen und Hinweise aus der
Stellungnahme der
– Landrätin des LK NWM, Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Regionalentwicklung und Planen
berücksichtigt werden.
Die Bürgerschaft hat die Stellungnahmen aus der Behörden- und aus der
Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft und beschließt die Abwägung (Entscheidung über
Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zur 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 82/13 "Wohngebiet Seebad Wendorf“ nach Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.
3. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
82/13 "Wohngebiet Seebad Wendorf" für das Gebiet, welches begrenzt wird:
im Norden: durch den Küstenwald
im Osten / Süd-Osten : durch das Grundstück der Median-Klinik
im Süd-Westen / Nord-Westen: durch die nordwestlichen und südöstlichen Grundstücke des im rechtskräftigen B-Plan Nr. 82/13 ausgewiesenen reinen Wohngebietes,
bestehend aus den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der vorliegenden Fassung gemäß § 10
BauGB und § 5 der Kommunalverfassung als Satzung. (Anlage 2)
4. Die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 82/13 "Wohngebiet Seebad Wendorf" wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)
5. Der Bebauungsplan wurde aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar entwickelt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung über die 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 82/13 "Wohngebiet Seebad Wendorf" gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen.
In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Bebauungsplan einschließlich Begründung
während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Herr Kargel lässt über die Vorlage abstimmen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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2
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276,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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