13.08.2018 - 5 Bauleitplanung der Hansestadt Wisma...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:
 

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  sowie der Nachbargemeinden aus der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 67/06/1 „Wohngebiet Friedenshof II – Am Klinikum - Teilbereich Nord“, 2. Änderung mit dem Ergebnis geprüft, dass die Anregungen und Hinweise aus der Stellungnahme der

 

- Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg, Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Regionalentwicklung und Planen

 

berücksichtigt werden.

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Anlage 1).

Die Bürgerschaft nimmt zur Kenntnis dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB keine Anregungen oder Hinweise geäußert wurden.

 

2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 67/06/1 „Wohngebiet Friedenshof II – Am Klinikum - Teilbereich Nord“, 2. Änderung für das Gebiet, welches wie folgt begrenzt wird:

im Nordosten:von der Störtebekerstraße

im Südosten: von einer Linie ca. 50 m östlich der Straße Zum Netzboden sowie vom Parkplatz am Promenadencenter

im Südwesten: von der Schiffbauerpromenade

im Nordwesten: von der Philipp-Müller-Straße

 

bestehend aus den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit der Kommunalverfassung als Satzung (siehe Anlage 2)

 

3. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 67/06/1 „Wohngebiet Friedenshof II – Am Klinikum - Teilbereich Nord“, 2. Änderung (siehe Anlage 3) wird gebilligt.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen.

 

5. Der Bebauungsplan wurde aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar entwickelt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 67/06/1 „Wohngebiet Friedenshof II – Am Klinikum - Teilbereich Nord“, 2. Änderung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Bebauungsplan einschließlich Begründung während der Öffnungszeiten der Verwaltung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 67/06/1, 2. Änderung in Kraft.

 

 

Herr Kargel unterbreitet den Vorschlag, dass die Vorlagen der TOP 5 – 8 zusammen durch die Verwaltung vorgestellt werden, da es sich hierbei um den Ausschluss von Ferienwohnungen handelt. Die Abstimmung der einzelnen Vorlagen erfolgt getrennt.

Dem Vorschlag wird einstimmig zugestimmt.

 

Herr Kargel bittet die Verwaltung um Erläuterungen.

 

Frau Prante informiert, dass mit der Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Ausschluss von Ferienwohnungen als Unterart der nach § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen Betriebe des Beherbergungsgewerbes und nicht störende Gewerbebetriebe geschaffen werden. Ziel ist hier die ausschließliche Errichtung von Gebäuden zum Zwecken des dauerhaften Wohnens, um somit der steigenden Nachfrage nach Wohnbauflächen im Stadtgebiet gerecht zu werden.

Im diesem Wohngebiet soll die Errichtung von Ferienwohnungen gemäß BauNVO nicht zulässig sein.

 

Die Bürgerschaft hat bereits in ihrer Sitzung im Oktober 2017 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren beschlossen. Eine öffentliche Auslegung erfolgte. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind keine Stellungnahmen abgegeben worden.

 

Frau Prante verweist auf die zulässige Errichtung von Ferienwohnungen in anderen Bereichen des Stadtgebietes und hier konkret in den Sondergebieten des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Alter Hafen“.

 

Herr Kargel dankt der Verwaltung und eröffnet die Diskussion.

 

Herr Hilse fragt, ob in den 4 genannten neuen Wohngebieten auch Anträge für Sozialwohnungen vorliegen. Der Verwaltung ist nichts bekannt und es liegen auch keine Anträge vor.   

 

Frau Seidenberg möchte wissen, ob auch Einliegerwohnungen erlaubt sind. Einliegerwohnungen zum dauerhaften Wohnen sind zulässig, für Ferienwohnungen muss eine Nutzungsänderung beantragt werden. Diese wäre nicht genehmigungsfähig ist die Antwort der Verwaltung.

Weitere Fragen gibt es nicht.

 

Herr Kargel lässt über die Vorlage abstimmen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen: 8

 

Nein Stimmen:0

 

Enthaltungen:0

 

 

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Anlagen zur Vorlage