11.06.2018 - 8 Sachstand Verkehrskonzept
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Bau- und Sanierungsausschuss
- Datum:
- Mo., 11.06.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
Frau Domschat-Jahnke, Herr Groth und Herr Spieß informierten umfassend über den Stand zu den 19 Maßnahmen aus der Maßnahmenübersicht (Anlage 2) des Verkehrskonzeptes zur Entwicklung des mari- timen Wirtschaftsstandortes Wismar, insbsondere zu den mit Priorität 1 versehenen Maßnahmen.
Maßnahme 1 – Neubau Tangente B1
- Das B-Plan-Verfahren läuft.
- Derzeit erfolgt die Erstellung von notwendigen Gutachten.
- Voraussichtlich erfolgt die Öffentliche Auslegung Ende 2018.
- Parallel läuft die Vergabe der Objektplanung. Hierzu wurde europaweit ausgeschrieben.
Die nächsten Schritte der Objektplanung sollen dann parallel mit der B-Planung erfolgen.
Der Fördermittelantrag wurde beim Ministerium eingereicht. Im Weiteren ist ein Öffentlich-
rechtlicher Vertrag zwischen der Hansestadt Wismar und MV-Werften in Erarbeitung.
Maßnahmen 2 / 3 / 6 – Ausbau KP Werftstraße / Zum Dock, Ausbau KP Lübsche Straße / Burgwall, Ausbau KP Lübsche Straße / Holzdamm
Zur Untersuchung der Knotenpunkte Lübsche Straße / Burgwall / Schiffbauerdamm / Holzdamm ist eine Auftragsvergabe an ein Planungsbüro erfolgt. Verkehrszählungen finden im Juni statt. Danach wird ein Verkehrsmodell erarbeitet.
Maßnahme 4 -Ausbau KP Rothentor
Erste Abstimmungen mit dem zuständigen Straßenbauamt Schwerin sind erfolgt. Das Straßebauamt wird dies in die Planungen miteinbeziehen.
Maßnahme 7 – Sperrung Wendorfer Weg für Schwerverkehr
Die Sperrung für Lkw`s über 3,5 t wurde per Straßenschild angeordnet.
Maßnahme 10 – Bauklassenverbesserung Straße „An der Lübschen Burg“
Die Ertüchtigung der Straße durch eine Deckschichterneuerung wurde bzgl. Fördermöglichkeiten mit dem Ministerium besprochen. Dabei wurde in Aussicht gestellt, diese Ertüchtigung in die Gesamtmaßnahme Tangente B 1 zu integrieren und zu fördern. Die Planung dazu ist in Vorbereitung.
Maßnahme 12 – Anpassung Fahrrinne nach Wismar
Für das notwendige Planfeststellungsverfahren durch den Bund erfolgt am 12. 06. 2018 ein Scoping- Termin zur Abstimmung des Untersuchungsumfanges mit den zuständigen Behörden und Verbänden.
Maßnahme 15 – Neubau Besucher- und Pendlerparkplatz Wendorf Süd
Zur Entwicklung des möglichen Gewerbegebietes Wendorf Süd bestehen gegenwärtig Gespräche / Verhandlungen zum Erwerb der Fläche durch die Hansestadt Wismar. Der Aufstellungsbeschluss für eine Bebauungsplanung wird der Bürgerschaft nach der Grundstücksverhandlung (voraussichtlich im 4. Quartal 2018) vorgelegt.
Maßnahmen 17 / 18 und weitere spezifische Anforderungen für den Werftbereich
Buspendelverkehr Festplatz – Werft, Buspendelverkehr neuer Besucher- und Pendlerparkplatz – Werft / Westhafen (Altstadt / ZOB)
Hierzu wird MV-Werften einen Fördermittelantrag bis Mitte Juli 2018 zur Erarbeitung eines betrieblichen Mobilitätsmanagements stellen. Im Weiteren werden dann die einzelnen Punkte untersucht und durch MV-Werften geplant.
Maßnahme 19 – Strategie zur Anpassung des Bus-Liniennetzes
Zur Untersuchung und Anpassung des Busliniennetzes hat der Aufgabenträger ÖPNV (Landkreis NWM) gemeinsam mit der Hansestadt Wismar eine Potentialanalyse beauftragt. Erste Ergebnisse werden im 3. / 4. Quartal 2018 erwartet.
Anschließend werden die Fragen von Herrn Tiedke zur Ausschreibung und zur Pufferfläche für Lkw`s, von Frau Seidenberg zum Erhalt des Radweges (Schwarzer Weg) sowie von Herrn Rakow zum Parkplatz in Wendorf ausführlich beantwortet.
Die Europaweite Ausschreibung der Planungsleistungen zum Neubau Tangente B1 ist in einem 2-stufigen Verfahren mit Auswahl- und Bewertungskriterien erfolgt. Eine Pufferfläche für Lkw`s ist primär auf dem Werftbetriebsgelände durch die Werft vorzusehen.
Maßgabe für die Planung der Tangente ist u. a. eine niveaufreie Führung des Ruß- und Radweges (Schwarzer Weg) über eine Brücke über die Straße aufgrund des Geländeniveaus.
Ein Besucher- und Pendlerparkplatz ist im zukünftigen GE-Standort Wendorf Süd geplant. Die konkrete Stellplatzanzahl ist den weiteren detailleirten Planungsschritten vorbehalten.