11.06.2018 - 7 Bauleitplanung der Hansestadt Wisma...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

 

1.Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6/90 „Gewerbegebiet Dammhusen“, 3. Änderung mit dem Ergebnis geprüft, dass die Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen von

Landrätin als untere Abfallbehörde

Landrätin als untere Bodenschutzbehörde

Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Abt. Landwirtschaft

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Abt. Naturschutz, Wasser und Boden

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und                                                                                                                               Kreislaufwirtschaft

Bürgermeister als untere Behörde für Brandschutz

Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V

Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V

Stadtwerke Wismar GmbH

Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern, Forstamt Grevesmühlen

Landrätin, Kataster- und Vermessungsamt

Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg

Straßenbauamt Schwerin

Bürgermeister als Straßenbaulastträger

Deutsche Telekom Technik GmbH

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

Wasser- und Bodenverband „Wallensteingraben-Küste“

Landrätin als Rechtsaufsichtsbehörde Flächennutzungsplanung

berücksichtigt werden und von

 

Landrätin als untere Naturschutzbehörde

Landrätin als untere Wasserbehörde

Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde und untere Behörde für Bodendenkmalschutz

teilweise berücksichtigt werden

 

Weitere Hinweise von Behörden werden zur Kenntnis genommen.

 

(Abwägung siehe Anlage 1)

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behördenbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.

Die Bürgerschaft nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB keine Anregungen oder Hinweise geäußert wurden.

 

2.Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 6/90 „Gewerbegebiet Dammhusen“, 3. Änderung bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B in der vorliegenden Fassung (siehe Anlage 2).

 

  1.                 Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 6/90 „Gewerbegebiet Dammhusen“, 3. Änderung (siehe Anlage 3) wird gebilligt.

 

 

 

 

4.Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen.

 

5.Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung des Bebauungsplanes Nr. 6/90 „Gewerbegebiet Dammhusen“, 3. Änderung nach Wirksamkeit der im Parallelverfahren aufgestellten 61. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von Fläche für die Landwirtschaft in Gewerbegebiet, Grünfläche und Fläche für Wald im Bereich Dammhusen“ gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird der Bebauungsplan Nr. 6/90, 3. Änderung rechtskräftig.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen:          9

Nein Stimmen:       0

Enthaltungen:        0

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