11.06.2018 - 6 Bauleitplanung der Hansestadt Wisma...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

 

1.Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 61. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von Fläche für die Landwirtschaft in Gewerbegebiet, Grünfläche und Fläche für Wald im Bereich Dammhusen“ mit dem Ergebnis geprüft, dass die Hinweise aus den Stellungnahmen von

Landrätin als untere Naturschutzbehörde

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU), Abt. Landwirtschaft

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU), Abt. Immissions- und Klimaschutz

Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V

Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V

Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern, Forstamt Grevesmühlen

Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg

Landrätin als Rechtsaufsichtsbehörde Flächennutzungsplanung

berücksichtigt werden und von

 

Landrätin als untere Wasserbehörde

teilweise berücksichtigt werden.

 

Weitere Hinweise der Behörden werden zur Kenntnis genommen.

 

(Abwägung siehe Anlage 1)

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behördenbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.

Die Bürgerschaft nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB keine Anregungen oder Hinweise geäußert wurden.

 

2.Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 61. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von Fläche für die Landwirtschaft in Gewerbegebiet, Grünfläche und Fläche für Wald im Bereich Dammhusen“ bestehend aus der Planzeichnung Teil A in der vorliegenden Fassung (siehe Anlage 2).

 

3.Die Begründung zur 61. Änderung des Flächennutzungsplanes (siehe Anlage 3) wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt.

 

4.Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zur 61. Änderung des Flächennutzungsplanes nach dem Abschließenden Beschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen.

 

5.Die Verwaltung wird beauftragt, die 61. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von Fläche für die Landwirtschaft in Gewerbegebiet, Grünfläche und Fläche für Wald im Bereich Dammhusen“ dem Landkreis Nordwestmecklenburg zur Genehmigung vorzulegen.

Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird die 61. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.

 

 

 

 

 

 

Die Vorlage VO/2018/2678  „61. Änderung des Flächennutzungsplanes – Umwandlung von Fläche für die Landwirtschaft in Gewerbegebiet, Grünfläche und Fläche für Wald im Bereich Dammhusen“ Abwägungsbeschluss und Abschließender Beschluss und die Vorlage VO/2018/2678 „Bebauungsplan Nr. 6/90 – Gewerbegebiet Dammhusen -, 3. Änderung, Abwägungs- und Satzungsbeschluss“ werden von Herrn Groth im Zusammenhang erläutert.

 

Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB wurden von der Bürgerschaft geprüft und berücksichtigt.

 

Die Fragen von Herrn Hilse, Herrn Tiedke und Frau Seidenberg werden von Herrn Groth ausreichend beantwortet.

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Anlagen zur Vorlage

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