09.04.2018 - 6 Bauleitplanung der Hansestadt Wisma...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“, 5. Änderung in der vorliegenden Form (siehe Anlagen) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats.

 

Herr Kargel bittet Frau Domschat-Jahnke um Erläuterungen.

 

Frau Domschat-Jahnke erläutert anhand eines Planes, dass die Bürgerschaft in ihrer Sitzung im Juli 2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“, 5. Änderung beschlossen hat. Das Plangebiet hat eine Größe von 348 m². Im aktuell wirksamen Flächennutzungsplan ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10/91 als gewerbliche Baufläche und Grünfläche dargestellt. Das Plangebiet der 5. Änderung liegt im Grünstreifen des Gewerbegebietes und grenzt unmittelbar an die gewerbliche Baufläche an.

 

Im Zuge der immer umfangreicher werdenden Nutzung von mobilen Geräten muss das Funknetz auf den neuesten Stand erweitert werden. Zur Verbesserung der Versorgung im Bereich Wismar – Dargetzow ist die Errichtung eines neuen Mobilfunkmastes durch die Deutsche Telekom erforderlich. Die Errichtung einer solchen Funkmastanlage ist in dem im Bebauungsplan ausgewiesenen Gewerbeflächen zulässig. Mit der 5. Änderung dieses Bebauungsplanes werden nunmehr die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Mobilfunkmastes geschaffen. Die maximale Höhe des Funkmastes wird auf 46 m beschränkt.

 

Herr Kargel dankt Frau Domschat-Jahnke für ihre Ausführungen.

 

Da es keine Fragen gibt, lässt Herr Kargel über die Vorlage abstimmen. 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen: 9

Nein Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=883&TOLFDNR=11072&selfaction=print