12.02.2018 - 9 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 82/13 Wohngebiet Seebad Wendorfin der vorliegenden Form (siehe Anlagen 1 und 2) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats.

 

Wie bereits erwähnt, werden die Vorlagen zu den neu entstehenden Wohngebieten durch die Verwaltung zusammenfassend erläutert, jedoch wird über die Vorlagen in jedem Fall einzeln abgestimmt.

 

Herr Kargel bittet die Verwaltung um Erläuterungen.

 

Herr Groth führt hierzu aus, dass die Bürgerschaft in ihrer Sitzung im Oktober 2017 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes beschloss.

Aufgrund der erforderlichen Klarstellung der textlichen Festsetzung zum Thema Ferienwohnungenaus Anlass der Novellierung des BauGB 2017 sind in diesem Wohngebiet Ferienwohnungen aus städtebaulichen Gründen ausgeschlossen und somit nicht zulässig.   

 

Herr Groth fügt weiter hinzu, dass für die Errichtung von Ferienwohnungen im rechtskräftigen Bebauungsplan Alter Hafenumfangreiche Angebote ausgewiesen sind und bereits auch fertiggestellt wurden. Ein zusätzlicher Bedarf an Ferienwohnungen ist nicht erkennbar.

 

Herr Kargel lässt über die Vorlage abstimmen, da es hierzu keine Wortmeldungen gibt.

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen: 9

Nein Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=881&TOLFDNR=10802&selfaction=print