12.02.2018 - 8 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/93 Wohngebiet Ostseeblick in Hinter Wendorfin der vorliegenden Form (siehe

Anlagen 1 und 2) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats.

 

Herr Kargel bittet die Verwaltung um Erläuterungen.

 

Herr Groth erklärt anhand eines Planes, dass sich dieses Gebiet am westlichen Siedlungsrand innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 32/93 befindet. Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung im November 2016 die Aufstellung der 5. Änderung des o. g. Bebauungsplanes beschlossen. Dieser Beschluss wurde ortsüblich bekannt gemacht. 

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung des Gebietes MI 5 (Aldi-Markt) für den Einzelhandel unter modernen und standortgerechten Voraussetzungen zu schaffen, ist diese 5. Änderung des Bebauungsplanes notwendig. Die Hansestadt beabsichtigt, diese Fläche für eine geänderte bauliche Nutzung – für einen größeren Einzelhandelsbetrieb –  (Nahversorger mit einer Verkaufsraumfläche von maximal 1.267 m²) vorzubereiten.  Die Erweiterung der Verkaufsraumfläche resultiert nicht aus einer Sortimentserweiterung, sondern aufgrund der Gestaltung breiterer Gänge, Gestaltung der Regale (niedriger) und der Warendarbietung.

Die Beteiligung der Fachämter einschl. der Ver- und Entsorgungsbetriebe wurde durchgeführt.

 

Letztlich wird durch Herrn Groth eingeschätzt, dass durch dieses Planvorhaben keine negativen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt für diesen Geltungsbereich der 5. Änderung überwiegend Mischgebiete dar. Dieser wird im Wege der Berichtigung angepasst.

 

Herr Kargel dankt Herrn Groth für seine Erläuterungen und erklärt, dass er dieser Vorlage aufgrund der Erhöhung der Verkaufsraumfläche nicht zustimmen wird. 

 

Herr Kargel lässt, da es keine weiteren Fragen gibt, über die Vorlage abstimmen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen

 

Ja-Stimmen: 6

Nein Stimmen: 2

Enthaltungen:1

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Anlagen zur Vorlage