12.02.2018 - 7 Bauleitplanung der Hansestadt Wisma...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Bau- und Sanierungsausschuss
- Datum:
- Mo., 12.02.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Beate Prante
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 84/15 „Wohn- und Sondergebiet Dr.-Unruh-Straße – Dahlberg“ in der vorliegenden Form (siehe Anlagen) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats.
Herr Kargel bittet die Verwaltung um Erläuterungen zu dieser Vorlage.
Herr Groth erläutert anhand des Planes, dass die Bürgerschaft in ihrer Sitzung im März 2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen hat. Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Wismar-Süd und umfasst das ehemalige Krankenhausgelände.
Diese Fläche wird planungsrechtlich für die Nutzung durch eine Seniorenresidenz und durch ein Mehrgenerations-Wohnen sowie einer Seniorenpflegeeinrichtung vorbereitet.
Abstimmungen zum Planentwurf mit den für das Planvorhaben relevanten Behörden und sonstigen Trägern, mit den Nachbargemeinden und den Fachämtern sind bereits erfolgt. Das Planverfahren wird im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Von einer Durchführung einer Umweltprüfung wird abgesehen. Insgesamt kann eingeschätzt werden, dass durch dieses Planvorhaben keine entscheidungserheblichen negativen Umweltauswirkungen des Standortes zu erwarten sind.
Herr Kargel dankt Herrn Groth für die Ausführungen und eröffnet die Diskussion.
Von Frau Seidenberg werden 2 Fragen gestellt:
– Umgang mit dem Baumbestand und warum so viele Bäume gefällt werden
– planerische Festsetzungen zu den Flachdächern, die nach ihrer Meinung in diesem Gebiet nicht passen
Auf die erste Frage antwortet Herr Groth, dass es aufgrund der Bebauung, wobei diese im Verfahren bereits reduziert wurde, erforderlich ist, geschützte Einzelbäume zu fällen. Dem Antrag auf Rodung von 44 geschützten Bäumen wurde seitens der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises zugestimmt. 44 Ausgleichspflanzungen werden innerhalb des Plangebietes umgesetzt und für 38 Bäume Ersatzpflanzungen außerhalb geleistet. Die für das Erscheinungsbild wesentlichen und prägenden Bäume werden beachtet und bleiben erhalten. Des Weiteren werden gestalterische Anpflanzungen festgesetzt.
Auf die zweite Frage erklärt Herr Groth, dass Flachdächer aus gestalterischen Gründen gemäß einer modernen Wohnform und aus Gründen der Nachfrage festgesetzt sind. Diese Gestaltung ist ebenfalls mit der Abt. Denkmalpflege unter Berücksichtigung der umgebenen Bebauung abgestimmt. Ebenfalls dient die Anordnung des Staffelgeschosses einer Massivität entgegen.
Da es keine weiteren Fragen gibt, lässt Herr Kargel über die Vorlage abstimmen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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2
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85,3 kB
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3
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10,6 MB
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4
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4,8 MB
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5
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(wie Dokument)
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1.017 kB
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6
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12,9 MB
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7
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(wie Dokument)
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3 MB
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