03.09.2018 - 6 Sportförderung 201...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Von Frau Scheidt erfolgen ausführliche Informationen zur Erstattung von Erbbauzinsen an die Sportvereine in den vergangenen Jahren. Grundlage dieses Verfahrens sind zwei Beschlüsse der Bürgerschaft. Zunächst wurde für 5 Jahre eine Förderhöhe von 100 % beschlossen, dieses wurde um weitere 5 Jahre verlängert. Für weitere 5 Jahre erhalten die Sportvereine eine Förderung in Höhe von höchstens 80 %. Derzeit werden 6 Sportvereine gefördert. Die Nutzung dieser Fördermöglichkeit ist für die TSG Wismar Abt. Kanu nicht mehr möglich, da diese Regelungen ausgelaufen sind.

Mit allen betroffenen Sportvereinen wurden inzwischen Gespräche geführt, inwieweit der Erbbauzins durch die Sportvereine selbst getragen werden kann. Im Ergebnis wurde entschieden, dass durch die Bürgerschaft keine weitere Beschlussfassung zur pauschalen Erstattung von Erbbauzins mehr erfolgen soll.

Aus diesem Grund liegt nun der Antrag auf Sportförderung der TSG Wismar Abt. Kanu vor. Die beantragte Summe der Sportförderung liegt bei unter 80 %.

 

Herr Dittberner ist zur heutigen Sitzung anwesend und steht zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung.

 

Es erfolgen Wortmeldungen von Frau Lechner, Herrn Kothe und Herrn Hilse.

Diese werden von Frau Scheidt beantwortet.

 

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Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales empfiehlt die Erstattung des Erbbauzins für TSG Wismar e.V. Abteilung Kanu in Höhe von 2.900,00 €.
 

 

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Abstimmungsergebnis:

beschlossen

 

Ja-Stimmen:

8

Nein Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=865&TOLFDNR=11690&selfaction=print