09.04.2018 - 6 Festlegung der Schuleinzugsbereiche

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

1. Für die Grundschulen der Hansestadt Wismar werden folgende Einzugsbereiche festgelegt:

 

Seeblick-Schule:Stadtgebiet der Hansestadt Wismar außer Gartenstadt

Fritz-Reuter-Schule:Stadtgebiet der Hansestadt Wismar außer Redentin

Grundschule am

Friedenshof:            Stadtgebiet der Hansestadt Wismar außer Müggenburg

Neue Schule:Stadtgebiet der Hansestadt Wismar außer Hoben

Rudolf-Tarnow-Schule:Stadtgebiet der Hansestadt Wismar außer Ostseeblick

 

2. Für die Regionalen Schulen der Hansestadt Wismar werden folgende Einzugsbereiche festgelegt:

 

Ostsee-Schule:Stadtgebiet der Hansestadt Wismar außer Müggenburg

Bertolt-Brecht-Schule:Stadtgebiet der Hansestadt Wismar außer Hoben

 

Herr Fröhlich führt in die Vorlage ein.

Er benennt die gesetzliche Grundlage und die daraus resultierende Notwendigkeit zur Festlegung der Schuleinzugsgebiete. Die Beschlussfassung der Vorlage durch die Bürgerschaft soll die Grundlage für den Landkreis Nordwestmecklenburg zur Änderung der Schuleinzugsbereichssatzung sein. Ebenfalls soll damit die Auflage aus der Genehmigung der 1. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung des Landkreises Nordwestmecklenburg erfüllt werden.

 

In den Wortmeldungen von Herrn Kothe, Herrn Box und Herrn Fuhrwerk erfolgen Nachfragen zu den Einzugsbereichen, der Erfahrungswerte aus den Stadtteilen, welche bei der Festlegung herausgenommen wurden und zur Gültigkeit des Gesetzes bzw. zur Struktur des neuen Gesetzes.

 

Die Beantwortung der Wortmeldungen erfolgt von der Verwaltung.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen:6

Nein-Stimmen:0

Enthaltungen: 1

 

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