11.02.2013 - 5 Verschiedenes / Informationen

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Wortprotokoll

In der Bauausschusssitzung am 14. 01. 2013 wurden von Herrn Leja unter dem TOP 6 Sonstiges die Fragen gestellt, für welche Fahrzeuge eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Hochbrücke erteilt wurde und aus welchem Grund das Schild „Parkverbotszone“ beim Parkplatz an der Stockholmer Straße entfernt wurde.

 

Hierzu teilen Herr Brosig und Herr Bruse folgendes mit:

 

Im Jahre 2011 wurde festgelegt, dass alle Kraftfahrzeuge bis 12 Tonnen die Hochbrücke befahren dürfen. Darüber hinaus dürfen Fahrzeuge der Daseinsfürsorge (EVB, Feuerwehr, Busbetriebe, öffentlicher Personennahverkehr), die eine Ausnahmegenehmigung des Straßenbauamtes haben, die Hochbrücke befahren.  In diesem Jahr liegen 71 Ausnahmegenehmigungen vor.

 

Herr Leja weist in diesem Zusammenhang auf die Aussage des Bürgermeisters in der letzten Bürgerschaftssitzung hin, dass eine Umleitung über die Autobahn erfolgen soll.

 

Dazu teilt Herr Senator Berkhahn mit, dass das Bundesverkehrsministerium vorhat, die Autobahn als Alternative mit in die Umleitung einzubeziehen. Das Land ist Vorhabenträger und die Hansestadt Wismar kann keine Veränderung vornehmen.

 

Herr Bruse ergänzt, dass immer das Straßenbauamt, auch bei Umleitungen, der Träger ist.

 

Zur Frage bzgl. des Schildes in der Stockholmer Straße teilen Herr Brosig und Herr Bruse mit, dass im Frühjahr dieses Jahres klar geregelt werden soll, dass hier das Be- und Entladen sowie das Ein- und Aussteigen erlaubt ist.

 

Ein verkehrsberuhigter Bereich regelt keine klare Trennung zwischen Fahrbahn und Gehweg. In der Praxis kommt es hier zu hohen Verkehrsverstößen.

 

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