27.09.2018 - 10.7 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar; Bebauungs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.7
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 27.09.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Beate Prante
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB und die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Anregungen und Hinweise aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 84/15 „Wohn- und Sondergebiet Dr.-Unruh-Straße – Dahlberg“ mit dem Ergebnis geprüft, dass die Hinweise und Anregungen von
Landrätin Landkreis Nordwestmecklenburg, Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Regionalentwicklung und Planen
Landrätin als untere Abfallbehörde
Landrätin als untere Naturschutzbehörde
Landrätin als Behörde für Gesundheits- und Sozialwesen
Landrätin als Kataster- und Vermessungsamt
Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Abt. Naturschutz, Wasser und Boden
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V
Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V
Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V
Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg
Bürgermeister als Straßenbaulastträger
Wasser- und Bodenverband „Wallensteingraben-Küste“
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Einwender 1
Einwender 7.13
berücksichtigt werden, von
Landrätin als untere Bodenschutzbehörde
Landrätin als untere Wasserbehörde
Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde und untere Behörde für Bodendenkmalschutz
Stadtwerke Wismar GmbH
Deutsche Telekom Technik GmbH
Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb, Bereich Entwässerung und Straßenunterhaltung
Einwender 2
Einwender 3
Einwender 4
Einwender 5
Einwender 7.4
Einwender 7.7
Einwender 7.10
Einwender 7.11
Einwender 7.12
Einwender 7.15
teilweise berücksichtigt werden und von
Einwender 6
Einwender 7.1
Einwender 7.2
Einwender 7.3
Einwender 7.5
Einwender 7.6
Einwender 7.8
Einwender 7.9
Einwender 7.14
Einwender 7.16
Einwender 7.17
Einwender 7.18
Einwender 8
nicht berücksichtigt werden.
Weitere Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
(Abwägung siehe Anlage 1)
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung und der Beteiligung der Öffentlichkeit geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 84/15 „Wohn- und Sondergebiet Dr.-Unruh-Straße – Dahlberg“ bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B in der vorliegenden Fassung (siehe Anlage 2) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
3. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 84/15 „Wohn- und Sondergebiet Dr.-Unruh-Straße – Dahlberg“ (siehe Anlage 3) wird gebilligt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen.
5. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, den Städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB für die Durchführung von Maßnahmen zur Abfalltechnischen Vordeklaration von anfallendem Bodenaushub (siehe Anlage 4) zu unterzeichnen.
6. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 84/15 erfolgte gemäß § 13 a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung. Entsprechend § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist der Flächennutzungsplan für den Planbereich im Wege der Berichtigung anzupassen.
7. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung des Bebauungsplanes Nr. 84/15 „Wohn- und Sondergebiet Dr.-Unruh-Straße – Dahlberg“ gemäß § 10 BauGB ortsüblich im Stadtanzeiger der Hansestadt Wismar bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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5 MB
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5,2 MB
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8,2 MB
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87 kB
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6,6 MB
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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7
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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8
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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