27.09.2018 - 10.4 Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.20...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.4
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 27.09.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 56 Seniorenheime der Hansestadt Wismar
- Bearbeiter:
- Dana Fabig
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Dr. Schubach, FÜR-WISMAR-Fraktion, stellt folgenden Änderungsantrag hinsichtlich Punkt 3 der Vorlage:
- Das Jahresergebnis in Höhe von 243.736,92 € soll wie folgt verwendet werden:
- Einstellung in die Rücklage für steuerbegünstigte satzungsmäßige
Zwecke gem. § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO (zweckgebundene Rücklage)190.036,92€
- Einstellung in die freie Rücklage gem. § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO 53.700,00€
Wortmeldungen: Herr Dr. Schubach; Bürgermeister, Herr Beyer
Es erfolgt die Abstimmung über den Änderungsantrag der FÜR-WISMAR-Fraktion.
– abgelehnt
Die Vorlage kommt zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
- Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar stellt den von der Fidelis Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch uneingeschränktes Testat bestätigten Jahresabschluss zum 31.12.2017 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 des Eigenbetriebes Seniorenheime der Hansestadt Wismar mit der in der Bilanz ausgewiesenen Bilanzsumme von 26.038.486,37 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 243.736,92 € fest.
- Der Lagebericht wird genehmigt.
- Das Jahresergebnis in Höhe von 243.736,92 € soll wie folgt verwendet werden:
- Einstellung in die Rücklage für steuerbegünstigte satzungsmäßige
Zwecke gem. § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO (zweckgebundene Rücklage)160.036,92€
- Einstellung in die freie Rücklage gem. § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO 53.700,00€
- zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke werden an die HWI
weitergegeben 30.000,00€
Die Hansestadt Wismar verpflichtet sich, die Verwendung der Zuwendungen der Seniorenheime der Hansestadt Wismar für gemeinnützige Zwecke nachzuweisen.
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Entlastung der Betriebsleiterin für das Wirtschaftsjahr 2017.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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