30.08.2018 - 11.7 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschlussvorschlag:

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden aus der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB in Verbindung mit § 2 (2) BauGB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 82/13 "Wohngebiet Seebad Wendorf" mit dem Ergebnis geprüft, dass die Anregungen und Hinweise aus der Stellungnahme der

 

– Landrätin des LK NWM, Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Regionalentwicklung und Planen

 

berücksichtigt werden.

 

Die Bürgerschaft hat die Stellungnahmen aus der Behörden- und aus der Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft und beschließt die Abwägung (Entscheidung über Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 82/13 "Wohngebiet Seebad Wendorf“ nach Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.

 

3. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 82/13 "Wohngebiet Seebad Wendorf" für das Gebiet, welches begrenzt wird:

im Norden: durch den Küstenwald

im Osten / Süd-Osten :durch das Grundstück der Median-Klinik

im Süd-Westen / Nord-Westen:durch die nordwestlichen und südöstlichen Grundstücke des im rechtskräftigen B-Plan Nr. 82/13 ausgewiesenen reinen Wohngebietes, bestehend aus den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB und § 5 der Kommunalverfassung als Satzung. (Anlage 2)

 

4. Die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 82/13 "Wohngebiet Seebad Wendorf" wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)

 

5. Der Bebauungsplan wurde aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar entwickelt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 82/13 "Wohngebiet Seebad Wendorf" gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Bebauungsplan einschließlich Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Begründung: Senator, Herr Berkhahn

 

Die Vorlage kommt zur Abstimmung.

 

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Abstimmungsergebnis:

- mehrheitlich beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage