26.04.2018 - 10.3 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar; 63. Änder...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.3
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 26.04.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Beate Prante
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der 1. Stellvertreter des Präsidenten der Bürgerschaft, Herr Rakow, teilt mit, dass der Tagesordnungspunkt 10.3 mit der Vorlage VO/2018/2596 und der Tagesordnungspunkt 10.4 mit der Vorlage VO/2018/2597 zur Beratung zusammen aufgerufen werden. Die Abstimmung erfolgt getrennt.
Beschlussvorschlag VO/2018/2596:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 63. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von Gewerbefläche und Grünfläche in Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Wohnmobilpark, Grünfläche und Fläche für Wald im Bereich Redentin Süd“ mit dem Ergebnis geprüft, dass die Hinweise aus den Stellungnahmen von
Landrätin als Rechtsaufsichtsbehörde Flächennutzungsplanung;
Landrätin als untere Naturschutzbehörde;
Landrätin als untere Wasserbehörde;
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Abt. Naturschutz, Wasser und Boden;
Bürgermeister als untere Behörde für Brandschutz;
Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und
Katastrophenschutz;
Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V;
Landesforstanstalt M-V, Forstamt Bad Doberan;
Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg;
Deutsche Telekom Technik GmbH
berücksichtigt werden und von
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Abt. Immissions- und Klimaschutz,
Abfall- und Kreislaufwirtschaft;
Amt für Welterbe, Tourismus und Kultur;
teilweise berücksichtigt werden.
(Abwägung siehe Anlage 1)
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behördenbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.
Die Bürgerschaft nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB keine Anregungen oder Hinweise geäußert wurden.
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 63. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von Gewerbefläche und Grünfläche in Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Wohnmobilpark, Grünfläche und Fläche für Wald im Bereich Redentin Süd“ bestehend aus der Planzeichnung Teil A in der vorliegenden Fassung (siehe Anlage 2).
3. Die Begründung zur 63. Änderung des Flächennutzungsplanes (siehe Anlage 3) wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zur 63. Änderung des Flächennutzungsplanes nach dem Abschließenden Beschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die 63. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von Gewerbefläche und Grünfläche in Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Wohnmobilpark, Grünfläche und Fläche für Wald im Bereich Redentin Süd“ dem Landkreis Nordwestmecklenburg zur Genehmigung vorzulegen.
Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird die 63. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.
Beschlussvorschlag VO/2018/2597:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 57/01. 1. Änderung „Sondergebiet Wohnmobil- und Ferienpark Redentin Süd“ mit dem Ergebnis geprüft, dass die Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen von
Landrätin als untere Abfallbehörde;
Landrätin als untere Naturschutzbehörde;
Landrätin als untere Wasserbehörde;
Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde;
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Abt. Naturschutz, Wasser und Boden;
Bürgermeister als untere Behörde für Brandschutz;
Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und
Katastrophenschutz M-V;
Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde und untere Behörde für
Bodendenkmalschutz;
Stadtwerke Wismar GmbH;
Landesforstanstalt M-V, Forstamt Bad Doberan;
Landrätin, Kataster- und Vermessungsamt;
Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg;
Bürgermeister als Straßenbaulastträger;
Deutsche Telekom Technik GmbH;
berücksichtigt werden und von
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Abt. Immissions- und Klimaschutz,
Abfall- und Kreislaufwirtschaft;
Amt für Welterbe, Tourismus und Kultur;
teilweise berücksichtigt werden
(Abwägung siehe Anlage 1)
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behördenbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.
Die Bürgerschaft nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB keine Anregungen oder Hinweise geäußert wurden.
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 57/01. 1. Änderung „Sondergebiet Wohnmobil- und Ferienpark Redentin Süd“ bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B in der vorliegenden Fassung (siehe Anlage 2).
3. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 57/01, 1. Änderung „Sondergebiet Wohnmobil- und Ferienpark Redentin Süd“ (siehe Anlage 3) wird gebilligt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung des Bebauungsplanes Nr. 57/01, 1. Änderung „Sondergebiet Wohnmobil- und Ferienpark Redentin Süd“ nach Wirksamkeit der im Parallelverfahren aufgestellten 63. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von Gewerbefläche und Grünfläche in Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Wohnmobilpark, Grünfläche und Fläche für Wald im Bereich Redentin Süd“ gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Die Vorlage VO/2018/2596 kommt zur Abstimmung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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5,8 MB
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5,2 MB
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2,6 MB
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2,7 MB
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(wie Dokument)
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29,6 kB
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(wie Dokument)
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35,8 kB
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7
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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8
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(wie Dokument)
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3 MB
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9
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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