29.03.2018 - 12.7 Anfrage der Fraktion FDP/GRÜNE, Sitzung der Bür...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Fragen:

I. Anlass für den zweiten Anlauf für Nachfragen zur Anfrage Nr. BA/2017/2255-01

Bekanntermaßen wird das Parkraumkonzept, das die Hansestadt Wismar 2011 beschlossen hatte und in den Folgejahren umsetzte, von vier Leitlinien getragen:

- Stärkere Öffnung der Altstadt für Kunden und Besucher,

- Verbesserung der Angebote für Touristen,

- Parken der Bewohner über spezifische Regelungen sichern,

- Beschäftigte auf noch akzeptablen externen Standorten konzentrieren Verlagern statt Verdrängen.

Gewinnmaximierung war keine der Leitlinien. Stattdessen gibt das Parkraumkonzept von 2011 lediglich vor (siehe dort auf Seite 3): Eine vollständige Kostendeckung von Investitionen und laufenden Aufwendungen aus den Einnahmen der Parkraumbewirtschaftung und den vollzugsdienstlichen Kontrollen ist anzustreben.

Mit der Anfrage Nr. BA/2017/2255-01 wurde die These zur Nachprüfung gestellt, dass das Parkraumkonzept doch der Gewinnmaximierung dient. Einige in der Öffentlichkeit viel beachtete Vorfälle hatten diesen Eindruck erweckt. Es waren Knöllchen verteilt worden, als ob im Ordnungswidrigkeitenrecht das Opportunitätsprinzip nicht gälte. Stattdessen schien ein Bestreben nach Gewinnmaximierung zu herrschen.

Mit den Fragen (8) und (9) der Anfrage Nr. BA/2017/2255-01 wurden gezielt die Daten abgefragt, die erforderlich sind, um die These der Gewinnmaximierung zu überprüfen. Aus der bisherigen Beantwortung ist zu entnehmen, dass Verkehrsüberwachung (also auch die Überwachung des ruhenden Verkehrs) einerseits und die Parkraumbewirtschaftung andrerseits verwaltungstechnisch getrennt wurden: Verkehrsüberwachung ist beim Ordnungsamt angesiedelt ist, und die Parkraumbewirtschaftung wurde dem städtischen Eigenbetrieb Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb übertragen. Das soll mit der Nachfrage nicht problematisiert werden. Aber auch in der getrennten Darstellung der Daten aus Ordnungsamt und EVB sind diese nicht so detailliert aufgeführt, dass eine Überprüfung der These Gewinnmaximierungmöglich ist. Der erste Anlauf für Nachfragen (Nr.    BA/2017/2402-01) ergänzte die Fragen (8) und (9), aber auch die Antworten hierzu verdecken mehr, als sie erhellen. Sie wiederholen größtenteils nur die nicht ausreichenden Antworten auf die ursprüngliche Anfrage.

Daher dieser zweite Anlauf für Nachfragen:

 

II. Fragenkatalog:

 

Zu Frage (8):

 

a) Das Produkt Verkehrsüberwachungwird im Produktplan der Hansestadt Wismar mit Stand vom 27.02.2017 wie folgt beschrieben:

Beantragung, Bearbeitung, Erteilung und Versagung von KFZ-Zulassungen, Fahrerlaubnissen und anderer Erlaubnisse; Bußgeldverfahren nach öffentlichem Recht; Überwachung Geh- und Fahrverbote im öffentlichen Verkehrsraum

 

Im Produktplan der Hansestadt Wismar mit Stand vom 17.04.2015 wurde das Produkt Verkehrsüberwachungetwas anders beschrieben, nämlich wie folgt:

 

Beantragung, Bearbeitung, Erteilung und Versagung von KFZ-Zulassungen, Fahrerlaubnissen und anderer Erlaubnisse; Verkehrsüberwachung im öffentlichen Verkehrsraum

 

8.1. Was hindert Sie, die Analyse der Aufwendungen und der Erträge des Produkts Verkehrsangelegenheiten so weit zu untergliedern, dass daraus zu erkennen ist, welche Aufwendungen allein für die Verkehrsüberwachung (hier gleichzusetzen mit: Überwachung Geh- und Fahrverbote im öffentlichen Verkehrsraum einschließlich dazugehöriger Bußgeldverfahren) entstehen und welche Erträge allein aus der Verkehrsüberwachung resultieren?

 

8.2. Sind aus den Buchungsdaten diese Untergliederung zu ermitteln?

Wenn nein: Erläutern Sie bitte die Gründe, warum nicht.

Wenn ja: Geben Sie bitte die Ergebnisse der Untergliederung zum Sachgebiet Verkehrsüberwachung wieder.

 

b) Laut der Antwort auf die Nachfrage Nr. BA/2017/2402-01 zu den Details der Ausgaben für Wohnraumbewirtschaftung in den Jahren 2014 und 2015 entfallen etwa 13 % auf Materialaufwand, etwa 26 % auf Personalaufwandund erstaunliche etwa 61 % auf etc.. Dabei sollen unter etc.die folgenden z. Bsp.genannten Ausgaben enthalten sein: Pacht, Strom, Wasser, Reinigung, Abschreibungen, Zinsen, Steuern, Raumkosten, Versicherung, Beiträge, Abgaben, Fahrzeugkosten, Abschluss und Prüfungskosten, Werkzeuge und Kleingeräte, Kosten für Verkehrsanlagen und Beleuchtung.

Das exorbitante Verhältnis zwischen einerseits Materialaufwandund Personalaufwandund andrerseits etc.fordert folgende Nachfragen heraus:

 

8.3. Wie hoch sind die Beträge in den Jahren 2014 und 2015 zu den einzelnen Ausgaben, die unter etc.genannt sind?

 

8.4. Wie hoch ist der Anteil des Parkhauses in der Papenstraße an diesen Ausgaben?

 

Zu Frage (9):

 

9.1. Was hindert Sie, die Aufwendungen für die Entlohnung allein der Kontrollpersonen (Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Verkehrsüberwachung) in den Jahren 2014 und 2015 aus den Buchungsdaten zu destillieren und als Summen mitzuteilen?

 

9.2.Nach Überwindung der Hindernisse geben Sie bitte die Ergebnisse wieder.

 

 

Der Senator, Herr Berkhahn, beantwortet die Anfrage.

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