15.02.2018 - 11.7 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar; Bebauungs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.7
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 15.02.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Beate Prante
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den gekennzeichneten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 46/97 „Gewerbe- und Industriegebiet Haffeld Süd III“ das Bauleitplanverfahren zur 2. Änderung durchzuführen.
2. Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr 46/97 wir wie folgt begrenzt:
im Nordwesten:durch die Grünfläche (Ruderalfläche) Haffeld im Abstand von
ca. 250 m zur Küstenlinie Wismarbucht
im Nordosten:vom Wolfsburger Graben
im Süden:vom Betriebsgelände Fa. Egger, Baufeld GI 3
(Lageplan siehe Anlage 1)
3. Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt zu machen
4. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist von der Verwaltung durchzuführen.
5. Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB sind von der Verwaltung durchzuführen.
6. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar mit der Eigentümerin der Grundstücke im Plangebiet den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 46/97, 2. Änderung entsprechend Anlage 3 abzuschließen.
Die Vorlage kommt zur Abstimmung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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168,5 kB
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2
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653,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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577,8 kB
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