02.12.2013 - 4 Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 07.1...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Mo., 02.12.2013
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
Herr Dr. Zielenkiewitz fragt nach, ob eine konkrete Beantwortung der Fragen von
Frau Bernhard zu den Anträgen auf Förderung der Vereine und Verbände und zur
Entscheidungsfindung über die Höhe der Förderung erfolgt ist. Dieses ist nicht im
Protokoll der Sitzung vom 07.10.2013 ersichtlich.
Frau Scheidt informiert, dass die Beantwortung der Fragen erfolgt ist.
Frau Dr. Framm teilt hierzu mit, dass dieses Thema in den Sitzungen des Ausschusses
im Jahr 2013 mehrmals besprochen wurde. Es erfolgt ein Zitat aus dem Protokoll der
Sitzung vom 07.01.2013 / TOP 4. Ebenfalls bekommen die Mitglieder des Ausschusses
durch die Verwaltung vierteljährlich eine Aufstellung der Anträge auf Förderung der
Vereine und Verbände vorgelegt.
Frau Scheidt ergänzt, dass die Aufstellung der Anträge letztmalig im Oktober den Mitgliedern
des Ausschusses vorgelegt wurde. Konkrete Fragen hierzu wurden in dieser Sitzung beantwortet.
Es erfolgt der Hinweis, dass die Kriterien zur Vergabe von Mitteln der Kulturförderung
in der Kulturförderrichtlinie formuliert sind. Diese wurde 2004 durch die Bürgerschaft
beschlossen. Eine Entscheidung ist durch den Bürgermeister oder eine von ihm beauftragte
Person zu treffen. Die Höhe der Wertgrenzen richtet sich hierbei nach der Hauptsatzung.
Es werden alle Anträge auf Förderung angenommen und es erfolgt in der Verwaltung
(Abt. Kultur) eine Bewertung auf Förderfähigkeit. In der Regel erfolgt eine Förderung von
einem Drittel der förderfähigen Kosten.
Eine institutionelle Förderung erfolgt auf der Grundlage eines Beschlusses der Bürgerschaft.
Das Protokoll vom 07.10.2013 wird beschlossen.