14.06.2017 - 6 Benutzungs- und Entgeltordnung für die Wochenmä...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

  1. Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 1 beigefügte Benutzungs- und Entgeltordnung für die Wochenmärkte der Hansestadt Wismar (Marktordnung).
  2. Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 4 beigefügte Satzung zur Aufhebung der Wochenmarktsatzung vom 28.11.2011 und der Gebührensatzung für Wochenmärkte, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen vom 19.12.1991 in der Fassung der 3. Änderung vom 22.12.2001.

 

Herr Berkhahn erläutert den anwesenden Mitgliedern die Vorteile einer Entgeltordnung an dem Beispiel der Entgeltordnung für die Wochenmärkte. Er führt anschließend zu den Änderungen in der Kalkulation aus. Ein Kostendeckungsgrad von 96% wird mit dem Inkrafttreten der Entgeltordnung erreicht. Samstags wird es bei den derzeit 4€/lfdm. bleiben.

 

Ein Gespräch zwischen dem RPA und der Verwaltungsspitze über die Vorbehalte des RPA hat bereits stattgefunden und alle Differenzen sind beigelegt.

 

Wortmeldung: Herr Rickert

 

Herr Rickert stellt fest, dass es nicht üblich ist, Satzungen im Rechnungsprüfungsausschuss prüfen zu lassen. Weiterhin stellt er fest, dass gravierende Änderungen vorgenommen wurden und die jetzige Vorlage praktikabel ist.

 

Wortmeldung: Herr Dr. Schubach

 

Herrn Dr. Schubach erscheint die Kostenerhöhung für die Selbstversorger und Kleingärtner als gravierend, vor allem im Vergleich zu den Imbissen. Dazu bemerkt Herr Senator Berkhahn, dass zu berücksichtigen sei, dass jahrelang zu geringe Entgelte erhoben wurden.

 

Herr Dr. Schubach fragt nach, woher die zusätzlichen Einsparungen bei den Personalkosten kommen. Frau Hellwig beantwortet dies wie folgt – in der Vertretungsregel für den Marktmeister hat es eine personelle Veränderung (geringere Entgeltgruppe) gegeben.

 

Herr Dr. Schubach würde es als Vorteil sehen, wenn die Händler Jahresverträge vereinbaren. Dazu teilt Herr Senator Berkhahn mit, dass die Händler die tagtägliche Abrechnung und einen Ansprechpartner vor Ort wünschen.

 

Könnte man die Sondernutzungsgebühren eventuell anders gestalten, fragt Herr Dr. Schubach. Herr Senator Berkhahn führt zu den Aufwandsposten, z. B. Straßengebühren, aus. Er sieht hier keine Möglichkeit einer Sonderregelung, da der Aufwand getragen werden muss.

 

Wortmeldung: Herr Domke

 

Herr Domke fände eine Nutzung des Marktes, berechnet nach der Sondernutzungssatzung, gerechter und günstiger für die Händler. Warum wurde nicht die Sondernutzungssatzung als Grundlage genommen? Jetzt gibt es zwei verschiedene Kalkulationen – warum wurde dieser Weg so gewählt? Ebenfalls kann er nicht nachvollziehen, dass die Berechnungen nach der Frontlänge und nicht nach m² berechnet werden. Herr Domke wünscht sich insgesamt mehr Transparenz.

 

Herr Senator Berkhahn und Frau Hellwig führen zur Kalkulation aus. Frau Bansemer stellt fest, dass die Sondernutzungssatzung für alle öffentlichen Flächen gilt. Der kalkulierte Aufwand ist tatsächlich da und ist somit eine feste Größe, so Herr Senator Berkhahn.

 

Herr Domke lässt über die Vorlage abstimmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen

 

Ja-Stimmen:6

Nein Stimmen:2

Enthaltungen:1

 

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Anlagen zur Vorlage