07.10.2013 - 6.1 Fördermittelanträge 2013 im Bereich Kultur

Reduzieren

 

Frau Anja Hellwig wird als neue Abteilungsleiterin Kultur ab 30. September von Frau Scheidt

vorgestellt.

 

Frau Dr. Framm bittet um Wortmeldungen bezüglich der vorliegenden Information zu den

Fördermittelanträgen 2013 im Bereich Kultur.

 

Frau Voigt konnte der vorliegenden Aufstellung entnehmen, dass es bezüglich des Niveaus

der finanziellen Mittel kaum Veränderungen gegenüber der vorherigen Aufstellung gegeben hat.

Sie fragt bezüglich einer vorgesehenen Veränderung der Kulturförderrichtlinie ab 2014 durch

das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur nach.

 

Frau Scheidt informiert über ein vorliegendes Schreiben aus dem Ministerium zur Kulturförderung in M-V im Jahre 2014. Die Anträge auf Projektförderung müssen bis zum 15. November

2013 im Ministerium vorliegen. Die zurzeit geltende Kulturförderrichtlinie hat erst einmal

weiterhin Gültigkeit. Sollte es neue Informationen diesbezüglich geben, wird der Fachausschuss

eine Mitteilung erhalten.

 

Frau Bernhard fragt bezüglich des Verfahrens zur Bewilligung der Anträge für die Vereine und

Verbände nach. Wer und wie wird über die Höhe der Bewilligung entschieden.

 

Frau Scheidt informiert über die Kulturförderrichtlinie, welche auch allen Vereinen und Verbänden bekannt ist. Auf dieser Grundlage erfolgt die Antragstellung. Die Abt. Kultur fördert ein

Drittel der förderfähigen Kosten des Projektes.

 

Herr Hilse fragt bezüglich der Förderung des Kataloges für Dillner und Zimmermann nach.

 

Frau Scheidt informiert, dass laut Kulturförderrichtlinie diese Maßnahmen förderfähig ist.

Die Künstler haben eine Ausstellung im Baumhaus durchgeführt und zu ihren Ausstellungen

einen Katalog angefertigt, welcher käuflich zu erwerben war.

Bei Nutzung von städtischen Räumen durch Vereine und Verbände, besteht die Möglichkeit auf

Zahlung eines Mietzuschusses. Eine Antragstellung kann lt. Förderrichtlinie erfolgen.

 

Frau Voigt fragt zum Stand der Sanierung der Brecht-Schule nach.

 

Frau Scheidt teilt mit, dass der Umzug in der 42. Kalenderwoche (Ferien) erfolgt.

Der Schulbetrieb der Brecht-Schule wird nach den Ferien aufgenommen.

Die Außenanlagen und die Turnhalle werden nach den Ferien nicht fertig gestellt sein.

Hier wird sich jedoch kein Problem mit der Durchführung des Sportunterrichtes ergeben.

Der wird erst einmal wie bisher in der Turnhalle am Friedenshof I weitergeführt.

Die Außenanlagen sind so eingerichtet, dass die Hofpausen etc. ohne Einschränkungen durch-

geführt werden können.