02.09.2013 - 4 Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 05.0...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Mo., 02.09.2013
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
In der heutigen Sitzung wird den Mitgliedern des Ausschusses die PowerPoint-Präsentation
aus der Sitzung vom 03.06.2013, mit Informationen zum Betrieb des Wonnemar, übergeben.
Frau Scheidt informiert, dass lt. Geschäftsordnung nicht vorgesehen ist, den Erbbaurechtsvertrag
zwischen der Hansestadt Wismar und dem Tierpark Wismar e. V. dem Ausschuss für Kultur,
Sport und Bildung zur Beratung vorzulegen. Der Erbbaurechtsvertrag befindet sich derzeit im
Verfahren beim Finanz- und Liegenschaftsausschuss. Sollte durch die Mitglieder des
Ausschusses Informationsbedarf zu dieser Vorlage bestehen, muss dieses über die Mitglieder
des Fachausschusses der jeweiligen Fraktion erfolgen.
Herr Box weist darauf hin, dass in der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar geregelt ist,
mit welchen Angelegenheiten die Ausschüsse zu befassen sind.
Frau Scheidt bestätigt dieses. Die Aussage zur Geschäftsordnung war falsch.
Herr Senator Berkhahn bestätigt dieses und weist darauf hin, dass in den Fachausschüssen
nur Vorlagen behandelt werden, die den jeweiligen Fachausschuss betreffen. Ansonsten
müssen Unterlagen durch die Mitglieder der Fraktionen jeweils zur Verfügung gestellt werden.
Frau Bernhard teilt mit, dass die Vorlage Fördervereinbarung zwischen der Hansestadt Wismar
und dem Tierpark Wismar e. V. in diesem Ausschuss besprochen wurde und der Hinweis
erfolgte, dass der Erbbaurechtsvertrag hiermit im Zusammenhang stehen würde bzw. darauf
Bezug genommen wird. Zukünftig wird Frau Bernhard dann diesen Vorlagen nicht mehr
zustimmen können. Sie wird die Thematik in der Fraktion besprechen.
Herr Fröhlich teilt mit, da die Fördervereinbarung mittlerweile durch die Bürgerschaft
beschlossen wurde, liegt sie jedem Mitglied des Finanz- und Liegenschaftsausschusses vor
und kann bei der Beratung zum Erbbaurechtsvertrag herangezogen werden.
Den Mitgliedern des Ausschusses für Kultur, Sport und Bildung wurden in der
betreffenden Sitzung die Eckdaten zum Erbbaurechtsvertrag zur Kenntnis gegeben.
Das Protokoll vom 03.06.2013 wird einstimmig angenommen.