11.12.2017 - 6 Vereinbarung zwischen der Hansestadt Wismar und...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft ermächtigt den Bürgermeister die in der Anlage 1 beigefügte Vereinbarung mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg abzuschließen, vorbehaltlich einer gleichlautenden Beschlussfassung des Kreistages des Landkreises Nordwestmecklenburg.

 

Frau Bansemer erläutert, dass für die Sanierung der Integrierten Gesamtschule Städtebauförderungsmittel beantragt wurden. Die Schule befindet sich in der Trägerschaft des Landkreises. Für die Stadt Wismar als Zuwendungsempfänger erfolgt die Förderung kostenneutral. Der Landkreis wird die kommunalen Anteile der Städtebauförderungsmittel sowie die Eigenanteile des Eigentümers und die der Gemeinde vollumfänglich übernehmen. Die Maßnahme wird durch die DSK als Sanierungsträger begleitet.

 

Herr Kargel dankt Frau Bansemer für ihre Erläuterungen.

 

Frau Seidenberg fragt, warum eine Sanierung erfolgt, da der äußere Eindruck der Schule nicht so desolat ist. 

Herr Berkhahn bejaht die Sanierung u. a. mit dem maroden Keller.

 

Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt Herr Kargel über die Vorlage abstimmen. 

 

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen: 9

Nein Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=780&TOLFDNR=10568&selfaction=print