13.11.2017 - 12 Bauleitplanung der Hansestadt Wisma...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 19/91/3 „Wohngebiet Redentin Ost“, 2. Änderung in der vorliegenden Form (siehe Anlagen) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats.

 

Herr Groth erläutert anhand des Planes die Vorlage.

 

Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung im August 1991 die Aufstellung von Bebauungsplänen im Bereich der Ortsteile Fischkaten und Redentin beschlossen. Diese teilen sich in verschiedene Bereiche. Für den Bebauungsplan 19/91/3 beabsichtigt die Stadt, mit der 2. Änderung die Kennziffern des Ursprungsplanes anzupassen. In diesem Bebauungsplan sind nur Hausgruppen zulässig. Zukünftig wird die Zulässigkeit von Einzel- und Doppelhäusern ersetzt. Darüber hinaus sind Dachneigungen von 30 ° - 48 ° zulässig. Mit der 2. Änderung sind dann Dachneigungen von 25 ° - 48 ° festgesetzt. Weiter ist im Südosten des Geltungsbereiches der 2. Änderung im Bebauungsplan eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung Parkbereich festgesetzt. Diese wird aber in der 2. Änderung nicht übernommen. Die Stadt verzichtet auf Parkplätze in diesem Bereich. Anstelle der bisher festgesetzten Parkplätze soll im verkehrsberuhigten Bereich östlich des Allgemeinen Wohngebietes ein Parkplatz angeordnet werden. Zusätzlich wird ein Baum in diesem Bereich angepflanzt.

 

Die Abstimmungen zum Planverfahren mit relevanten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind bereits erfolgt. Die Durchführung des Planverfahrens erfolgt im vereinfachten Verfahren.

 

Herr Kargel dankt Herrn Groth für seine Ausführungen.

 

Da es keine Fragen gibt, lässt Herr Kargel über die Vorlage abstimmen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen: 9

Nein Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=779&TOLFDNR=10320&selfaction=print