13.11.2017 - 9 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 6. Änderung des

Bebauungsplanes Nr. 32/93 Wohngebiet Ostseeblick in Hinter Wendorfin der vorliegenden Form (siehe Anlagen 1 und 2) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats.

 

Herr Kargel bittet die Verwaltung um Informationen.

 

Herr Groth erläutert anhand von Plänen den Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Das Plangebiet liegt im Wohngebiet „Ostsseblick“ in Hinter Wendorf an der Zierower Landstraße. Der Bebauungsplan Nr. 32/93 ist seit Februar 1996 rechtskräftig. Dieser wurde als planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung eines Wohngbietes einschl. der hierfür erforderlichen Nahversorgungseinrichtungen aufgestellt. Das Gebiet mit seinen gewerblich genutzten Hallen stellt schon seit langem einen städtebaulichen Missstand dar. Diese Hallen sollen durch Wohngebäude ersetzt werden. Somit ist für die Nutzung der Fläche für Wohnzwecke eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig.

Ziel ist es, auf dem Grundstück 6 Doppelhaushälften (3 Doppelhäuser) zu errichten. Es werden maximal zweigeschossige Doppelhäuser sein, die hinsichtlich ihrer Entfernung gemäß der umliegenden Bebauung entlang der Zierower Landstraße zur Straße errichtet werden. 

 

Letztlich ging Herr Groth auf die örtlichen Bauvorschriften, wie Dächer, Fassenden, Einfriedungen etc. ein. Ein Schallschutzgutachten liegt ebenfalls vor.

 

Herr Kargel dankt der Verwaltung für die Ausführungen.

 

Die Fragen von Frau Runge nach einem Radweg und Herrn Tiedke zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden durch Herrn Groth beantwortet.

 

Herr Kargel lässt über die Vorlage abstimmen.

 

 

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen: 9

Nein Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

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Anlagen zur Vorlage

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