09.10.2017 - 6 Bauleitplanung der Hansestadt Wisma...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

 

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 76/09 Wohn- und Mischgebiet Lübsche Burg Ostaufgrund einer erforderlichen Klarstellung der textlichen Festsetzung zum Thema Ferienwohnungenaus Anlass der Novellierung des Baugesetzbuches 2017.

Das Planänderungsverfahren wird gemäß § 13 BauGB - Vereinfachtes Verfahren durchgeführt.

 

2.Der Geltungsbereich der Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

im Nordwesten:von der Straße zum Festplatz

im Nordosten:von der Alexander-Behm-Straße (Planstraße B Mischgebiet)

im Südosten:von der Parkanlage Köppernitztal

im Südwesten:vom Festplatz

(siehe Anlage der Geltungsbereich ist schraffiert dargestellt)

 

3.Das Planverfahren erhält die Bezeichnung: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 76/09 Wohn- und Mischgebiet Lübsche Burg Ost

 

4.Der Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 76/09 ist gemäß § 2

Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 76/09 gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt werden soll.

 

5. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige

Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) kann gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen werden.

 

6. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

 

Wie bereits unter dem TOP 5 erwähnt, lässt Herr Kargel über die Vorlage abstimmen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen: 8

Nein Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

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Anlagen zur Vorlage